Der Mann, der in Markgröningen aus Rache auf einen Nachbarn einstach, kommt in Haft. Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen der Tat – und an der nicht zu übersehenden Narbe am Kopf.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Markgröningen - Den 18. Geburtstag seiner Tochter wird er nicht mitfeiern können, und auch sonst wird er vieles in der Entwicklung seiner drei Kinder nicht mitbekommen, von denen zwei mit der Mutter zur Urteilsverkündung im Gerichtssaal saßen: Ein 42-jähriger Mann, der im September 2019 in Markgröningen einen Nachbarn aus einem Rache-Impuls heraus angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte, ist von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden – wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre und neun Monate gefordert.

 

Der 42-Jährige, der in einer Markgröninger Asylbewerberunterkunft lebte, hatte am Abend des 6. September 2019 zunächst ein Glas nach dem Nachbarn geworfen, dann war er mit einem Messer auf ihn losgegangen. Als andere Bewohner ihm in den Arm fielen und das Messer auf dem Boden zerbrach, griff er mit einem zweiten Messer an und verletzte sein Gegenüber an der Schläfe so schwer, dass das Opfer ohne ärztliche Hilfe verblutet wäre.

Denkzettel mit lebensgefährlichen Folgen

„Die Blutung konnte nur durch Verödung der Blutgefäße gestoppt werden“, erinnerte der Richter an die Schilderung der Ärztin aus der Notaufnahme des Ludwigsburger Klinikums, die den Verletzten damals operierte. Angegriffen hatte der Täter den 43-Jährigen, weil dieser bei der Polizei gegen ihn ausgesagt hatte. Der Angeklagte hatte an einem geparkten Auto vier Reifen zerstochen. Das hatte der Nachbar beobachtet. „Es ist klar: Der Angeklagte wollte ihm dafür einen Denkzettel verpassen“, sagte der Richter. „Es war zwar nicht nachzuweisen, dass er die Messer gezielt im Hinblick auf die Tat bei sich hatte.“ Von einem bedingten Tötungsvorsatz gehe die Kammer dennoch aus.

Der Mann, der mit seiner Familie 2015 vor dem syrischen Bürgerkrieg geflohen war, lebte in Markgröningen nicht in seiner ersten Flüchtlingsunterkunft. Er hatte schon einmal umziehen müssen, weil es in dem vorherigen Heim Reibereien mit Nachbarn gegeben hatte. Diese hatten sich von seiner laut aufgedrehten Musik gestört gefühlt. Auch im neuen Domizil war er nicht sonderlich gut gelitten. „Möglicherweise war er allgemein unzufrieden und gereizt, möglicherweise war sein Alkoholkonsum schuld, dass er ständig Ärger hatte“, sagte der Richter.

Keine eingeschränkte Schuldfähigkeit

Jetzt wird der Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht, weil bei seiner Tat Alkohol im Spiel war – wie schon oft in seinem Leben. „Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit sieht die Kammer deswegen aber nicht“, betonte der Richter – wenngleich der Mann einen Hang habe, „im Übermaß alkoholische Getränke zu konsumieren“ und laut Gutachterin ohne Therapie voraussichtlich weitere gefährliche Taten begehen werde. Unter Alkoholeinfluss hatte er auch schon einmal ein Motorrad, das ihm nicht gehörte und für das er keine Fahrerlaubnis besaß, für eine Spritztour entwendet. Ein andermal hatte er sich im Asperger Freibad in sexuell erregtem Zustand vor drei jungen Mädchen entblößt. Für beide Taten hatte er Geldstrafen erhalten.

Doch eine so massive Alkoholabhängigkeit, wie der Angeklagte sie in seinen Aussagen beschrieben habe – sie hätte sich dann auch auf das Strafmaß ausgewirkt –, bestand laut Einschätzung der Gutachterin, der das Gericht folgte, nicht. Überdies hätte seine gute körperliche Verfassung mit einer starken Alkoholabhängigkeit nicht zusammengepasst. Die Expertin hatte erklärt, der Angeklagte besitze eine geradezu „jungfräuliche Leber“.

Gutachterin: „Die suchtmedizinische Schablone hilft nichts“

Die Fachfrau hatte ihm andererseits zugute gehalten, er sei „fähig zur Introspektion und Selbstkritik“ und wolle für seine Familie sein Leben ändern. „Man muss ihn aber individuell therapieren, bei ihm hilft es nichts, nur die suchtmedizinische Schablone drüberzuwerfen“, so das Urteil der Gutachterin.

Sein damals schwer verletzter Nachbar trägt weiter an den Folgen. Er leidet an der Narbe an der Schläfe, die er gerne los wäre. Die Entfernung kann er aber nicht bezahlen. Er nimmt Beruhigungstabletten und ist in psychologischer Behandlung.