Im Prozess um den Angriff auf einen Familienvater im Rems-Murr-Kreis fällt das Landgericht Stuttgart heute das Urteil. Der Angeklagte hat gestanden – dennoch bleiben einige Fragen offen.

Plüderhausen/Stuttgart - Der Prozess um die Messerattacke auf einen 53 Jahre alten Familienvater in Plüderhausen (Rems-Murr-Kreis) geht heute zu Ende: Um die Mittagszeit wird das Landgericht Stuttgart das Urteil über den 20 Jahre alten afghanischen Flüchtling Amir W. fällen.

 

Dass dieser Mitte Juli ins Haus der Familie seiner Ex-Freundin eingedrungen war und dort deren Vater mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hat, ist unstrittig: W. hat die Tat schon beim Prozessauftakt gestanden, ferner wird er unter anderem durch DNA-Spuren schwer belastet.

Wird Amir W. nach dem Jugendstrafrecht verurteilt?

Fraglich ist allerdings noch, ob W. nach dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Eine Jugendgerichtshelferin hatte bei dem 20-Jährigen keine Reifeverzögerungen gesehen und empfohlen, bei ihm das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Die Richterin hatte daran allerdings Zweifel geäußert.

Die Staatsanwältin hatte zehn Jahre Gefängnis beantragt, der Verteidiger forderte in seinem Plädoyer sechs Jahre Haft. Die Ankläger gehen davon aus, dass der junge Mann ursprünglich seine 19 Jahre alte Ex-Freundin umbringen wollte – er selbst hatte behauptet, Maske und Handschuhe zufällig in der Tasche gehabt zu haben und dass er vorgehabt habe, die junge Frau mit dem Messer nur „erschrecken“ zu wollen.