Wie hoch ist eine angemessene Miete? Diese Frage beschäftigte schon mehrfach Gerichte und Gesetzgeber. Der Mieterbund und der Verband der kommunalen Wohnungsbauunternehmen fordern ein Durchgreifen.

Stuttgart - Der Mieterbund und der Verband der kommunalen Wohnungsbauunternehmen fordern, Auswüchsen bei Mieterhöhungen per Gesetz einen Riegel vorzuschieben. „Der Gesetzgeber sollte den schwarzen Schafen am Wohnungsmarkt Grenzen setzen“, sagte die Direktorin des Verbands baden-württembergischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Iris Beuerle, am Dienstag in Stuttgart. Die beiden Verbände appellierten am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung für eine Reform des Wirtschaftsstrafrechts.

 

Das sieht bereits ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro vor, wenn Vermieter „unangemessen hohe Entgelte“ von mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnraum fordern. Der Paragraf war aber seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 faktisch außer Kraft gesetzt. Danach musste der Mieter nachweisen, dass der Vermieter die Notlage in einer Kommune ausnutzt. „Diesen Beweis zu führen, ist wahnsinnig schwierig“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gassmann. 

In einem aktuell in Berlin diskutierten Gesetzentwurf sei eine zunächst vorgesehene Reform wieder herausgestrichen worden. Die beiden Verbände appellieren deshalb an den Bundesgesetzgeber. Es sei besser, den Paragrafen wieder ins Leben zu rufen, als einen Mietendeckel wie in Berlin einzuführen, sagte Beuerle.