Zwar hat Bodo Ramelow im ersten Wahlgang zum neuen Ministerpräsidenten die absolute Mehrheit verfehlt, dennoch bekam der Linken-Politiker eine Stimme mehr als erwartet werden konnte. Auf Antrag der AfD wird die Wahl unterbrochen.

Erfurt - Bei der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten ist der amtierende Regierungschef Bodo Ramelow im ersten Durchgang erwartungsgemäß durchgefallen. Der Linke-Politiker verfehlte am Mittwoch bei der Abstimmung im Landtag in Erfurt die erforderliche absolute Mehrheit ebenso wie sein parteiloser Gegenkandidat Christoph Kindervater, der von der AfD ins Rennen geschickt worden war.

 

Auf Ramelow entfielen 43 Stimmen, Kindervater bekam 25 Stimmen. Abgegeben wurden 90 Stimmen, die alle gültig waren. Damit hat Ramelow eine Stimme mehr bekommen, als das rot-rot-grüne Lager Sitze hat. Der AfD-Kandidat Kindervater bekam 3 Stimmen mehr als die AfD Mandate besitzt. Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde die Abstimmung nach dem ersten Wahlgang für etwa 30 Minuten unterbrochen. Gegen 12 Uhr sollte die Abstimmung fortgesetzt werden.

Auch beim zweiten Wahlgang ist die absolute Mehrheit für einen Kandidaten nötig, im dritten und letzten Durchgang reicht eine einfache Mehrheit.

Seit 2014 Regierungschef

Die Wahl Ramelows ist nicht nur wegen der fehlenden Mehrheit alles andere als eine Formsache. Seit Wochen wird darüber diskutiert, ob ein Einzelkandidat im dritten Durchgang auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen gewählt wäre. Klärung könnte nur der Verfassungsgerichtshof bringen. Unklar ist allerdings, ob das Gericht deswegen eingeschaltet wird.

Ramelow ist bereits seit 2014 Regierungschef des Freistaats und war der erste Ministerpräsident der Linken in Deutschland. Obwohl Ramelows Linke mit 31 Prozent die Wahl im Herbst 2019 klar gewonnen hatte, ging die Mehrheit der bisherigen Regierung von Linke, SPD und Grünen verloren. Dennoch will Rot-Rot-Grün in einer von Ramelow angeführten Minderheitsregierung die Arbeit fortsetzen. Zusammen verfügen Linke, SPD und Grüne jetzt nur noch über 42 von 90 Mandaten im Landtag.