Ein Junge wird jahrelang im Internet angeboten und von Männern sexuell missbraucht. Einer von ihnen, ein gelernter Maurer aus der Schweiz, steht nun vor Gericht. Um das Kind gefügig zu machen, hatte er sich als Polizist ausgegeben.

Freiburg - Knapp fünf Monate nach Bekanntwerden des schweren Missbrauchs eines Jungen in Staufen bei Freiburg hat der Prozess gegen den vierten der insgesamt acht mutmaßlichen Täter begonnen. Angeklagt vor dem Landgericht Freiburg ist ein 37 Jahre alter Mann aus der Schweiz. Dem gelernten Maurer aus dem Schweizer Kanton St. Gallen werde unter anderem schwere Vergewaltigung zur Last gelegt, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt am Mittwoch. Bei der Befragung des Angeklagten vor Gericht wurde die Öffentlichkeit am Mittwoch ausgeschlossen.

 

Der Mann habe den in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen, der heute neun Jahre alt ist, dreimal vergewaltigt, so die Staatsanwältin. Die Mutter und ihr Lebensgefährte sollen das Kind hierfür zur Verfügung gestellt und von dem Mann insgesamt 50 Euro kassiert haben. Die Taten wurden der Anklage zufolge gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet.

Es gibt insgesamt acht Verdächtige

Der Junge wurde den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt. Die 48 Jahre alte Mutter des Kindes und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte sollen ihn hierfür im Internet angeboten haben. Es gibt insgesamt acht Verdächtige. Jeder von ihnen ist einzeln angeklagt.

Der nun Angeklagte sei von Spätherbst 2016 bis Januar 2017 dreimal aus der Schweiz ins südliche Baden-Württemberg gereist, um den Jungen zu vergewaltigen, sagte Novak. Er habe sich dem Kind gegenüber als Polizist ausgegeben und ihm gedroht, es komme in ein Heim und seine Mutter werde verhaftet, wenn es sich weigere oder wehre. Der Lebensgefährte der Mutter des Kindes sei an den Taten beteiligt, die Mutter informiert und in die Tatplanung eingebunden gewesen.

Der Junge sei an einen Stuhl gefesselt, beleidigt, gedemütigt und erniedrigt worden. Zudem habe er eine Strumpfmaske tragen müssen, die lediglich kleine Seh- und Atemschlitze hatte. Eine Chance, sich zu wehren, habe das Kind nicht gehabt.

„Ein unbeschriebenes Blatt“

Bei dem ledigen Angeklagten handele es sich um „ein unbeschriebenes Blatt“, sagte sein Verteidiger Robert Phleps. Er habe die Taten gestanden.

Auch die Aussagen des psychiatrischen Gutachters, die Plädoyers sowie das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil werden aus juristischen Gründen nichtöffentlich sein, erklärte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Es geht darum, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen.

Der Mann war im vergangenen Dezember im österreichischen Feldkirch festgenommen worden, nachdem er von der Schweiz nach Österreich eingereist war. Er war mit europäischem Haftbefehl gesucht worden.

Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil soll es den Angaben zufolge im Laufe des Juni geben (Az.: 6 KLs 160 Js 35554/17).

Der Prozess gegen die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährten beginnt am Montag (11. Juni). Die beiden gelten als Hauptbeschuldigte in dem Fall, der im Januar bekannt geworden war.