Im Zusammenhang mit dem dem Kindesmissbrauchskomplex von Bergisch Gladbach verurteilt das Gericht in Freiburg eine 41-Jährigen. Er soll nach Ansicht des Gerichts ein eigens Kind während einer Videoschalte sexuell missbraucht haben.

Freiburg - Im Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauchskomplex von Bergisch Gladbach hat das Landgericht Freiburg einen 41 Jahre alten Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gegen ihn wurde Sicherungsverwahrung angeordnet, wie das Gericht mitteilte. Zudem muss der 41-Jährige seinen Opfern insgesamt 19 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.

 

Der Missbrauchskomplex war aufgedeckt worden, als Ermittler 2019 im Haus eines Mannes aus Bergisch Gladbach Unmengen kinderpornografischer Daten fanden. Über ihn stießen sie auf Hunderte weitere Verdächtige, mehrere wurden schon verurteilt.

Der nun in Freiburg verurteilte Mann hat nach Überzeugung des Gerichts 2019 über ein russisches Chatportal Kontakt zu einem Täter aus Bergisch Gladbach aufgenommen. Mit ihm hielt er daraufhin Videokonferenzen ab, bei denen die Männer ihre Kinder sexuell missbrauchten: der 41-Jährige seinen 2017 geborenen Sohn, der Täter aus Bergisch Gladbach seine zweijährige Tochter. Ersterer hat laut Mitteilung des Gerichts zudem ab Oktober 2014 seine 2011 geborene Tochter in mindestens zwei Fällen schwer sexuell missbraucht und über einen pädophilen Gruppenchat ab März 2016 mit anderen kinderpornografische Dateien ausgetauscht.