Nach ihrer Verurteilung in Mannheim wegen Misshandlung ihres Pflegesohnes legen die Pflegeeltern Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Die beiden sollen einen Dreijährigen unter anderem mehrere Monate geschlagen haben.

Mannheim - Zwei ehemalige Pflegeeltern wollen die gegen sie verhängten Haftstrafen wegen Misshandlung ihres Pflegesohnes nicht akzeptieren. Der Mann und die Frau legten Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Mannheim ein, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die jeweils 44 Jahre alten Angeklagten waren in der vergangenen Woche wegen Körperverletzung und Misshandlung des zur Tatzeit Dreijährigen zu Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.

 

Die beiden hatten bis zuletzt ihre Unschuld beteuert und sich als Opfer eines angeblich verhaltensauffälligen Kindes und des Jugendamtes dargestellt.

Nach Überzeugung des Amtsgericht begann die Tortur des Kindes mit Schlägen im Juli 2017. Zudem erhielt der Bub demnach drei bis vier Wochen lang kaum Essen. Als das Kind im September 2017 nach dem Hinweis einer früheren Kurzzeitpflegemutter aus der Pflegefamilie herausgenommen wurde, hatte er Blutergüsse, offene Wunden und Knochenbrüche. Er war abgemagert und hatte kahle Stellen am Kopf, wo ihm Haare büschelweise ausgerissen worden waren. Das Kind lebt jetzt wieder bei der aufmerksamen ehemaligen Kurzzeitpflegemutter.