Dass die Fremdenfeinde von Pegida nicht gut auf Flüchtlingshelfer zu sprechen sind, liegt auf der Hand. Aber nicht jede Schmähung ist erlaubt. Die Seenotretter der Dresdner Mission Lifeline wollen Pegida nun Anfeindungen gerichtlich untersagen lassen.

Dresden - Flüchtlingshelfer der Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline gehen gerichtlich gegen Pegida vor. Es geht um die Bezeichnung „Schlepper-NGO“ und unter anderem um Behauptungen, dass sich die Dresdner Helfer mit ihrem Schiff unerlaubt in libyschen Gewässern aufhielten, in regem Kontakt mit Schleusern stünden und sich mit diesen „zur Übergabe der heißen Ware“ verabredet hätten.

 

Die Behauptungen waren von der vom Verfassungsschutz beobachteten rechten Identitären Bewegung bei Facebbok gepostet und laut Lifeline von dem fremdenfeindlichen Pegida-Bündnis und seinem Vize Sigfried Däbritz geteilt worden. Im Dezember hatte das Landgericht Dresden bereits eine Einstweilige Verfügung gegen die Identitäre Bewegung erlassen, daraufhin war der Beitrag gelöscht worden.

Furcht vor sinkender Spendenbereitschaft

Eine solche Unterlassungsverfügung forderte Lifeline-Sprecher Axel Steier am Donnerstag auch für Pegida. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese „ehrenrührigen Behauptungen“ nicht ständig wiederholt würden. „Manche Leute glauben das irgendwann, und das senkt die Spendenbereitschaft.“

Seine Organisation finanziert sich über Spenden. Seit September vergangenen Jahres hat sie nach eigenen Angaben 549 Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet. „Mission Lifeline hat sich zu keinem Zeitpunkt in libyschen Hoheitsgewässern aufgehalten“, sagte Steier. Dies würden auch die Logbucheinträge belegen.

Von der Pegida-Führung erschien niemand vor Gericht. Die Anwältin des Bündnisses, Katja Reichel, wies die Behautungen der Seenotretter zurück. Sie bestritt, dass sich ihre Mandanten die in dem Bericht gemachten Tatsachenbehauptungen durch das Teilen bei Facebook überhaupt zu eigen gemacht hätten. Einen vom Lifeline-Anwalt Johannes Lichdi vorgelegten Screenshot, der eben dies zeigt, wollte sie als Beleg nicht anerkennen, da er nur den auf einem Monitor sichtbaren Teil des Beitrags zeige.

Urteil soll kommende Woche verkündet werden

Anwältin Reichel zweifelte auch die Rechtmäßigkeit der Seenotrettung durch NGOs im Mittelmeer an und versuchte, die in Rede stehenden Behauptungen zu rechtfertigen. Wenn man ihren Mandanten untersage, sich kritisch dazu zu äußern, „dann kommt das einem Verbot der Meinungsäußerung gleich“, sagte sie.

Steier erinnerte daran, dass seine Organisation schon 2016 eine Einstweilige Verfügung gegen Pegida und Lutz Bachmann, den Chef des fremdenfeindlichen Bündnisses, erwirkt habe. „Schon vor über einem Jahr waren wir hier mit ganz ähnlichen Vorwürfen.“ Über ihre Facebookseite verbreiteten die selbst ernannten „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) nur Hass, sagte Steier. „Das ist eine „Hetzseite.“

Richterin Heike Kremz hörte sich den Austausch der Argumente an. Ihr Urteil will sie am Donnerstag kommender Woche verkünden.