Am 7. April 1977 hat die Rote Armee Fraktion den Generalbundesanwalt ermordet. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass es keine weiteren Ermittlungen geben wird. Wer Buback und seine zwei Begleiter erschossen hat, bleibt weiter das Geheimnis der RAF.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Karlsruhe - Der 7. April ist ein besonderes Datum in Karlsruhe: Am 7. April 1977 ermordete die Rote Armee Fraktion (RAF) den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinen Fahrer und einen weiteren Begleiter. Vertreter der Justiz kommen seitdem immer am Jahrestag in Karlsruhe zusammen, um der drei Toten zu gedenken. In diesem Jahr jährt sich die Tat, die den Beginn des Terrorjahrs 1977 markierte, zum 40. Mal.

 

Am Vorabend des 7. April hat Peter Frank, der heutige Generalbundesanwalt, in diesem Jahr zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, um die Frage zu erörtern, was Terrorismus ist und wie man ihn bekämpfen könnte. Der ehemalige Terroristenjäger bei der Generalstaatsanwaltschaft Rainer Griesbaum, der frühere Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke, der forensische Psychiater Norbert Leygraf, der unter anderem im NSU-Prozess zu Wort kam, und der Islamwissenschaftler Guido Steinberg sind neben anderen da.

„Ich könnte viel zum Thema Terrorismus erzählen“, sagt Michael Buback desillusioniert. Der Sohn des ermordeten obersten Strafverfolgers der Bundesrepublik sitzt im Publikum. Noch immer hat er keine Antwort auf die Frage, wer seinen Vater und dessen Begleiter am Gründonnerstag 1977 erschossen hat. Die Worte Leygrafs werden ihm guttun – aber nicht weiterhelfen. Als Opferangehöriger, so Leygraf, wolle man mit einem konkreten Menschen abrechnen und nicht mit einer anonymen Gruppe, als der sich die RAF durch ihr Schweigen noch immer präsentiere.

Leygraf: Opfer wollen keinen anonymen Täter

2007 hat Buback angefangen zu fragen. Für manche war das sehr unangenehm. Sie glauben, Buback habe sich verrannt. Denn er hat Zeugen befragt und ist zu der Überzeugung gelangt, eine Frau – konkret: Verena Becker – habe auf dem Motorrad gesessen und auf seinen Vater geschossen. Durch seine Recherchen hat Buback erreicht, dass die frühere RAF-Terroristen angeklagt wurde. Am 12. Juli 2012 verurteilte das Stuttgarter Oberlandesgericht Becker wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft. Als Täter gelten Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Eine Akte, in der sich Becker dem Verfassungsschutz offenbart, konnte das Gericht für die Aufklärung des Anschlags nicht nutzen, sagt der Vorsitzende Richter Hermann Wieland. Das Innenministerium hat sie gesperrt.

Flankenschutz bekommt Buback durch drei aktuelle Fernseh-Dokumentationen von SWR, BR und ZDF. Die Autoren zweifeln wie er, dass der Fall aufgeklärt ist. Zwei der Verurteilten waren nachweislich nicht am Tatort. Der ehemalige BKA-Mann Winfried Ridder bestätigt in Christhard Läpples ZDF-Reportage „Wer erschoss Siegfried Buback?“, dass Becker „in einem Informationsverhältnis zum Verfassungsschutz stand“ (Läpple). „Das war eine Sternstunde für den Verfassungsschutz“, sagt Ridder in dem Film. Er hat die Aussagen Beckers damals ausgewertet.

In dem Film berichtet Buback von einer kurzen Begegnung mit Becker am Stuttgarter Hauptbahnhof. Er macht ihr ein Gesprächsangebot – sie wisse, wo sie ihn finde, sagt er. Sie antwortet kurz mit den Worten „Ich weiß“ und wendet sich ab. Bis heute. Das Warten, dass einer der Tatbeteiligten sein Schweigen bricht, ist der einzige Weg zur Wahrheit, auf den Michael Buback noch setzen kann.

Verena Becker lehnt weiter jedes Gespräch ab

Seit ein paar Tagen weiß er, dass die Ermordung seines Vaters nun endgültig zu den Akten gelegt ist. Auch sein letzter Versuch ist gescheitert, durch ein Gerichtsverfahren den Ex-Terroristen Stefan Wisniewski, auch einer der mögliche Täter, zum Reden zu bringen. Das Oberlandesgericht Stuttgart veröffentlichte seinen Beschluss vom 27. März 2017 fast auf den Tag genau zum 40. Jahrestag des Attentats. Es erklärt Bubacks Klage-Erzwingungsantrag für unzulässig. Übersetzt heißt das: Gegen Wisniewski wird nicht weiter ermittelt. Die Beweise Bubacks, dass Wisniewski dem unmittelbaren Tatkommando angehört habe und damit an dem Anschlag beteiligt gewesen sei, hält es für nicht ausreichend. „Da ist ein Paket geschnürt worden, dass keiner anfassen will“, sagt Läpple im ZDF. Er sagt auch: „Michael Buback stellt die richtigen Fragen. Die Suche nach der Wahrheit ist ein Kernelement einer Demokratie.“

1994 – in dem Jahr, in dem die Spurenakte Verena Beckers vernichtet wurde – hat deren Familie ein Haus bei Berlin gekauft. Läpple versuchte, Kontakt mit Becker aufzunehmen. Durch eine Freundin hat sie ein Gespräch abgelehnt. Weitere Kontaktaufnahmen hat sie durch eine einstweilige Verfügung untersagen lassen.