Terrorabwehr hin oder her: Die Landtags-CDU und der Städtetag fordern, das Polizeigesetz zügig zu reformieren und den Kommunen das Recht zu geben, öffentliche Plätze vor Exzessen zu schützen.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung erntet in der CDU-Landtagsfraktion Kritik für ihre Absicht, bei der Reform des Polizeigesetzes die Ermächtigung für ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen einstweilen zurückzustellen. „Der Kampf gegen den Terror hat absoluten Vorrang, dafür werden wir das Polizeigesetz ergänzen“, sagte CDU-Fraktionsvize Thomas Blenke unserer Zeitung. Die Ermächtigung für Kommunen zum Erlass von beschränkten Alkoholkonsumverboten auf öffentlichen Plätzen sollte das Land aber gleich mit regeln. Blenke: „Wir sollten hier nicht zuwarten.“

 

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte den neuen Zeitplan gegenüber unserer Zeitung mit dem absoluten Vorrang der Terrorbekämpfung begründet. Die Polizei benötige eine schnelle Rechtsgrundlage, um etwa bei der Überwachung der Telekommunikation präventiv vorgehen zu können. Andere geplante Reformen im Polizeigesetz müssten dahinter zurückstehen. Auch die Grünen rechtfertigen dieses Vorgehen.

„Der nächste Sommer kommt bestimmt“

Baden-Württembergs Städtetag hält das jedoch für falsch. Eine schnelle Änderung des Polizeigesetzes sei notwendig, damit die Kommunen den Alkoholkonsum an Brennpunkten verbieten können, erklärte Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des kommunalen Spitzenverbands. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Landesregierung das jetzt hinauszögert, obwohl der Bedarf schon in der letzten Legislaturperiode in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe anerkannt wurde“, so Heute-Bluhm. Anstatt Vor-Ort-Konferenzen in den Polizeipräsidien zu planen, könne man ebenso gut gleich die Gesetzesänderung angehen, das Ziel sei schließlich klar.

„Der nächste Sommer kommt bestimmt“, sagte Blenke. Die Bürger wollten dann in den Innenstädten die Freiluftsaison genießen und sich nicht durch Alkoholexzesse auf Marktplätzen und öffentlichen Treffpunkten gestört oder beeinträchtigt fühlen. „Dafür wollen wir den Städten die rechtliche Handhabe geben um dies in eigener kommunaler Entscheidungskompetenz zu regeln. Der entsprechende Gesetzentwurf liege in den Schubladen bereit, die Angelegenheit sei entscheidungsreif und könne rechtzeitig zum Beginn der warmen Jahreszeit umgesetzt werden, so Blenke.