E-Roller sind vielerorts zu einem Problem geworden. Sowohl in Stuttgart als auch in Leinfelden-Echterdingen werden sowohl die Chancen als auch die Risiken gesehen.

Stuttgart/Leinfelden-Echterdingen - Auch wenn im Großraum Stuttgart viele Ziele mit dem ÖPNV erreicht werden können, müssen am Anfang und Ende der Strecken doch noch einige Meter zu Fuß überwunden werden. Ausleihbare E-Roller werden als eine bequeme Möglichkeit zur Überwindung der sogenannten letzten Meile gehandelt. Darüber hinaus sind sie in Innenstadtbereichen eine Alternative zum Auto, zum Fahrrad oder zum Gehen. „E-Scooter können, richtig eingesetzt und kombiniert, ihren Teil zur Lösung mancher Verkehrsprobleme leisten“, meint Ralf Maier-Geißer. Er ist Referatsleiter für die Themen Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität der Stadt Stuttgart. Dass es in Stuttgart mit den E-Rollern zuweilen auch Probleme gibt, daraus macht er aber keinen Hehl.

 

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Die Klagen, die die Stadt Stuttgart erreichen, sind vielfältig. Die Geräte werden trotz Verbots in Fußgängerzonen genutzt, sie werden mitten auf den Wegen abgestellt oder die Fahrer düsen alkoholisiert los. Auch wird zu zweit gefahren, was nicht erlaubt ist. Nicht sachgemäß abgestellte oder umgeworfene Roller sind insbesondere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder mobilitätseingeschränkte Personen ein Problem. Die Anbieter müssen die Scooter innerhalb von vier Stunden umstellen, wenn beispielsweise Zugänge blockiert werden, erklärt Maier-Geißer. Gleichzeitig betont der Referatsleiter, dass die Roller beim Blockieren von Wegen im Vergleich zu anderen Fahrzeugen kaum ein Problem seien. Schließlich könne jedermann die Roller einfach umstellen, wenn sie im Weg seien – im Gegensatz zu einem Auto.

Wenige Schwierigkeiten in Stuttgart

Insgesamt seien die Probleme in Stuttgart im Vergleich mit anderen Städten gering, betont Maier-Geißer. „Wir haben wenig Schwierigkeiten“, meint er. Die Stadt hat mit den Anbietern eine Freiwilligkeitsvereinbarung nach Züricher Vorbild getroffen. Und die Zusammenarbeit mit den Anbietern sei gut, betont der Referatsleiter. Sollte die Stadt das E-Scooter-Sharing irgendwann stärker reglementieren wollen, könnte das Geschäftsmodell seitens der Stadt als eine Sondernutzung des Verkehrsraums eingestuft werden. Eine entsprechende Prüfung werde derzeit vorgenommen. Ob sie anschließend umgesetzt werde, sei aber noch vollkommen offen. „Wir müssen abwarten, wie es sich weiterentwickelt“, sagt der Referatsleiter.

In Leinfelden-Echterdingen steht das Thema Mobilität regelmäßig auf der Agenda des Rathauses. Die Stadt hat ein umfangreiches Mobilitätskonzept entwickelt, in welchem das E-Roller-Sharing bislang aber keine Rolle spielt. „Generell steht die Stadt innovativen und nachhaltigen Ideen in Mobilitätsthemen offen gegenüber“, betont der Sprecher Thomas Krämer. Allerdings sehe die Stadtverwaltung, wie kontrovers das Thema in anderen Städten, in welchen es ein entsprechendes Angebot gibt, diskutiert wird. „Die öffentlichen Meinungen gehen auseinander – die einen finden sie superpraktisch, die anderen finden die zusätzlichen Vehikel im öffentlichen Raum einfach störend“, fasst es Krämer zusammen. Vor allem das unsachgemäße Abstellen der Geräte und das Fahren auf Gehwegen seien problematisch. Wenn hier mehr Rücksicht genommen würde, würde das Thema auch positiver gesehen. Vereinzelt stünden bereits E-Scooter der in Stuttgart aktiven Firmen auf Gehwegen in Leinfelden-Echterdingen, beispielsweise in Oberaichen. Das Fahren auf Gehwegen führe ferner zu Konflikten und gefährlichen Situationen.

Kontroverse Diskussionen in vielen Städten

Dass die Geräte tatsächlich als Ergänzung des ÖPNV dienen, daran gibt es Zweifel in Leinfelden- Echterdingen. „Häufig finden Freizeit- und Spaßfahrten statt, es werden Fußwege mit den E-Scootern ersetzt oder auch Fahrten mit dem ÖPNV“, sagt Krämer. Nichtsdestotrotz werde man sich im künftigen Stadtbild an die E-Scooter gewöhnen müssen, weshalb auch die Stadt den Einsatz von E-Scootern immer wieder neu bewerten werde.

Info

Anbieter
Seit Juni 2019 kann die Landeshauptstadt Stuttgart auch mit E-Scootern erobert werden. Derzeit gibt es vier Anbieter von Sharing-E-Scootern in Stuttgart: Bolt, VOI, Lime und TIER.

Anzahl
Über das gesamte Stadtgebiet dürfen pro Anbieter maximal 1500 E-Scooter angeboten werden. Morgens dürfen sich maximal 100 E-Scooter pro Anbieter innerhalb des Cityrings befinden.

Regeln E-Scooter müssen auf Radwegen oder Radfahrstreifen gefahren werden. Falls es keinen Radweg gibt, muss die Straße benutzt werden, Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter-Fahrer nicht erlaubt. Für die Roller-Nutzung ist kein Führerschein erforderlich. Das Mindestalter für das Fahren mit E-Scootern ist 14 Jahre.

Ausleihe Ausgeliehen werden die Roller über die App der Anbieter. Die App zeigt auch an, wo sich der nächste Roller befindet.