Ein Künstler aus Mötzingen saß 13 Jahre in Haft wegen der Tötung seiner Mutter. Jetzt wird geprüft, ob er in Gewahrsam bleiben muss.

Mötzingen - Rund vier Monate lang nimmt sich die 19. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart Zeit, um einschätzen zu können, ob gegen einen 54-jährigen Mötzinger die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden muss.