Im Mordfall Walter Lübcke glauben die Ermittler nicht, dass der Verdächtige Stephan E. ein reiner Einzeltäter war. Mit dem Mitbeschuldigten Markus H. ging er zum Schießtraining und zu rechten Demos.

Berlin - Im Mordfall Walter Lübcke geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass der Beschuldigte Stephan E. von dem ebenfalls inhaftierten Markus H. ideologisch und praktisch in seinen Anschlagsplänen bestärkt wurde. Dies geht aus einem Beschluss des BGH hervor, der sich eigentlich mit einer Haftbeschwerde von Markus H. befasst. Die Richter wiesen die Beschwerde ab. In der Begründung geben sie zugleich tiefe Einblicke in den Ermittlungsstand in dem Fall.

 

Klar wird dabei auch, dass sie das widerrufene Geständnis des Hauptbeschuldigten Stephan E. für juristisch verwertbar und weiterhin glaubwürdig halten. E. sitzt seit Mitte Juni in Untersuchungshaft. Kurz nach seiner Festnahme hatte er eingeräumt, den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke aus politischen Motiven in der Nacht des 1. Juni auf der Terrasse von dessen Wohnhaus hinterrücks erschossen zu haben. Wenig später hatte er sich von diesen Aussagen distanziert. Der Generalbundesanwalt hatte in dem Fall zwei weitere Verdächtige inhaftiert.

Die Freunde bewaffneten sich zum Bürgerkrieg

In dem Beschluss wird nun deutlich, dass die Ermittler Stephan E. nicht als einsamen Wolf sehen, der sich still und alleine radikalisiert hat oder gar spontan zu der Tat entschloss. Im Gegenteil: Zwischen E. und dem Mitbeschuldigten H. habe es seit 2013 eine „enge Freundschaft“ gegeben, die von der „beiderseitigen rechtsnationalen Gesinnung“ geprägt gewesen und „immer radikaler“ geworden sei. Die Männer hätten „bürgerkriegsähnliche Zustände“ befürchtet und den Plan der Bewaffnung gefasst und umgesetzt. Die beiden sollen mehrfach gemeinsam rechte Demonstrationen besucht haben. Diese Erkenntnis wirft auch Fragen in Richtung der Sicherheitsbehörden auf: Sie hatten bisher erklärt, dass der mehrfach einschlägig vorbestrafte Neonazi Stephan E. seit 2009 nicht mehr aktiv gewesen sei und die Behörden ihn deshalb nicht auf dem Schirm gehabt hätten.

Markus H. soll nicht nur eine Schrotflinte an Stephan E. verkauft und mit ihm Schießübungen im Wald veranstaltet haben. Er habe auch den Kontakt zu dem Waffenhändler Elmar J. vermittelt, mit dem E. seitdem eine „Geschäftsbeziehung“ zum gewinnbringenden Weiterverkauf von Waffen unterhalten habe. Hier kaufte E. die spätere Tatwaffe. Auf die Initiative von Markus H. sei Stephan E. auch in dessen Schützenverein eingetreten. Die ehemalige Lebensgefährtin von Markus H. sagte aus, von beiden sei H. der „Denker“ gewesen und E. der „Macher“.

„Psychische Beihilfe“

Auch zu jener Bürgerversammlung im Oktober 2015, bei der Lübcke zur Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft sprach, gingen die Freunde zusammen. Lübcke wurde wegen seiner Aussagen später in sozialen Netzwerken zur Zielscheibe Rechtsextremer, es gab zahlreiche Mordaufrufe. Die BGH-Richter gehen davon aus, dass es Markus H. war, der das Video der Versammlung auf den Kanal Youtube lud. Die Freunde seien „in hohem Maße“ über Lübcke verärgert gewesen. Stephan E. habe die Adresse Lübckes recherchiert und gesagt, man könnte da „mal was machen“.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Stephan E. spätestens 2016 konkrete Anschlagspläne entwickelte. Stephan E. habe Markus H. zwar nicht konkret eingeweiht, aber Andeutungen gemacht. Dieser habe Stephan E. daraufhin „in seinem Willen bestärkt, das Vorhaben tatsächlich auszuführen“ und ihm „Zuspruch und Sicherheit“ vermittelt, sowohl durch die Schießübungen als auch durch die Teilnahme an Demonstrationen. H. sei bewusst gewesen, dass die Pläne ein „konkretes Gepräge“ erreicht hätten. Die BGH-Richter bezeichnen dies als „psychische Beihilfe“.