Der Staatsanwalt bezeichnet die Tat zum Auftakt eines Mordprozesses als heimtückisch und grausam: Der Angeklagte soll seinen Zwillingsbruder und außerdem seine Mutter angezündet haben – nur der Bruder überlebte knapp.

Ein 38 Jahre alter Mann steht seit Mittwoch unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag wurde nur die Anklage verlesen, da ein psychiatrischer Sachverständiger dringend verhindert war. Der 38-Jährige soll Ende März in Horb zuerst seinen eineiigen Zwillingsbruder und dann seine 72 Jahre alte Mutter mit Benzin übergossen und mit einem Feuerzeug und einem Grillanzünder in Brand gesteckt haben. Die Mutter erlag einige Tage später ihren schweren Verletzungen an Gesicht, Armen und Körper. Sein Zwillingsbruder überlebte schwer verletzt.

 

Die Tat sei gefühllos, unbarmherzig, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln ausgeführt worden, sagte Anklagevertreter Robin Schray vor dem Landgericht Rottweil.

Motiv ist unklar

Nach den Attacken auf seine beiden Familienangehörigen, mit denen der Angeklagte zusammengelebt hatte, steckte er laut Anklage auch das Wohnhaus in Brand. Es entstand ein Schaden von rund 500 000 Euro. Ein Motiv für die Tat wurde nicht genannt.

Der mutmaßliche Täter flüchtete nach der Tat. Der Angeklagte ging der Polizei aber wenige Tage später ins Netz, da einer Frau ein Auto an einer Straße bei Marxzell (Kreis Karlsruhe) aufgefallen war – ungefähr 80 Kilometer vom Tatort entfernt. Die Zeugin hatte den Fahndungsaufruf zu dem 38-Jährigen und seinem Auto gelesen, verständigte dann die Polizei. Bei der Kontrolle fanden die Beamten den Mann im Wagen. Obwohl auch er schwere Brandverletzungen hatte, war er ansprechbar.

Weitere Anklage wegen Kinderpornografie

Für den Prozess sind noch sechs Verhandlungstage angesetzt. Nächster Verhandlungstermin ist am 17. Oktober um 9.00 Uhr. Der Angeklagte sitzt bereits seit dem 1. April in Untersuchungshaft.

Eine weitere Anklage gegen ihn wegen des Besitzes von Bildern mit kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalten ist am Landgericht anhängig. Sie wird möglicherweise mit dem Verfahren verbunden, wie ein Gerichtssprecher sagte.