Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Mit bloßen Händen erwürgte ein Mann zwei Frauen und zerteilte anschließend ihre Leichen. Nun ist in dem Mordprozess am Leipziger Landgericht das Urteil gefallen.

Leipzig - Er erwürgte zwei wehrlose Frauen, zerstückelte ihre Leichen und entsorgte sie wie Abfall. Deswegen ist ein 39 Jahre alter Mann am Montag am Landgericht Leipzig wegen Mordes und Störung der Totenruhe in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Revision einlege, wisse er noch nicht, sagte Anwalt Stefan Wirth nach der Urteilsverkündung. Er hatte auf Totschlag plädiert.

Der Angeklagte, der den Richterspruch am Montag regungslos hinnahm, hatte die Taten bereits bei seiner Festnahme im Februar 2017 gestanden. Damals hatte er zugegeben, eine 43-jährige Portugiesin im April 2016 in seiner Leipziger Wohnung erwürgt und ihre zerstückelte Leiche anschließend im Elsterflutbecken versenkt zu haben. Im November desselben Jahres brachte der Mann mongolischer Herkunft zudem eine 40-jährige Deutsche um. Deren Leichenteile entsorgte er im Hausmüll, in der Toilette und in einem Abbruchhaus.

Richter: Angeklagter hat zwei Gesichter

Trotz des ausführlichen Geständnisses und der Vielzahl an Beweisen ist nach Ansicht des Gerichts die Frage nach dem Motiv nicht abschließend geklärt. Das erste Opfer soll den 39-Jährigen nach offenbar einvernehmlichem Geschlechtsverkehr der Vergewaltigung beschuldigt und ihn so erzürnt haben. Die zweite Frau hingegen habe nach Aussage des Angeklagten den Wunsch geäußert, zu sterben. Die Staatsanwaltschaft hingegen glaubt, dass das Opfer den 39-Jährigen zurückwies und er die Frau deswegen erwürgte.

Auch der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf hielt die zweite Version für naheliegender. Der Angeklagte habe zwei Gesichter, sagte er am Montag. Der Verurteilte habe zwei Frauen aus völlig nichtigen Gründen getötet und ihnen und ihren Familien Furchtbares zugefügt. Er hoffe, dass diese nun angemessen trauern und einen Schlussstrich ziehen könnten, so Jagenlauf.