Zeugen erzählen von der Bluttat in Sindelfingen. Jenen Tag im November des vergangenen Jahres werden sie wohl nie vergessen.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Sindelfingen - Der Angeklagte wirkt verwirrt. Woher er einen Auftragsmörder hätte herbekommen sollen, will er wissen. Der Richter Norbert Winkelmann mahnt ihn, er möge nur fragen, was die Zeugin beantworten könne. Die 33-Jährige im Zeugenstand war die Vorgesetzte des Opfers. Trotz der Unschuldsvermutung besteht in diesem Prozess so gut wie kein Zweifel, dass der 60-Jährige Angeklagte ihr Mörder ist. Er erzählt einmal mehr, wie er seine Ehefrau aus ihrem Auto zog. Er hatte eine Faschings-Perücke auf dem Kopf, ein Messer in der Hand.

 

Die 57-Jährige ist am Vormittag des 5. November 2018 in Sindelfingen auf offener Straße erstochen worden. Der Angeklagte war nach eigener Aussage für die Tat aus Australien angereist. Dort hatte das Ehepaar seit Mitte der 1980er-Jahre gelebt, bis zur Trennung. Die 57-Jährige wollte die Scheidung. Die wäre teuer geworden – für den Angeklagten zu teuer. So sieht er es. Von den etwa 2,4 Millionen Euro gemeinsamen Vermögens hätte der Ehefrau die Hälfte zugestanden. So sieht es das Gesetz. „Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“, hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Stuttgart gesagt. Seine Tat sei Notwehr gewesen. Dieses Argument gedenkt er juristisch zu verwenden.

Alle Zeugen lobten die Professionalität des Polizeieinsatzes

An diesem Prozesstag sitzen vorwiegend Polizisten im Zeugenstand. Winkelmann erzählt jedem von ihnen, dass die Professionalität ihres Einsatzes an jenem Tag von allen Augenzeugen überaus gelobt worden sei. Davon gab es reichlich.

„Überall standen Personen, die das Geschehen beobachtet haben“, so sagt es einer jener Polizisten. Ein Zeuge wollte mit dem Handy filmen. Durchschnittscharaktere werden sich an den Tag ohne Filmaufnahme bis an ihr Lebensende erinnern, an eine Tat, „bei der man ganz froh ist, wenn man manche Sachen vergessen kann“, wie eine Polizistin sagt. Sie war Beifahrerin im zweiten Streifenwagen, der vor Ort ankam. Sie hat noch gesehen, wie der Mann, der über seinem Opfer kniete, zum letzten Mal das Messer hob und zustach. Insgesamt hatte die Bluttat mehrere Minuten lang gedauert. Laut der Beamtin „war schon von weitem zu sehen, dass das Opfer blutüberströmt war“.

Der Angeklagte war am Tatort ein Rätsel und bleibt vor Gericht ein Rätsel

Der Angeklagte ist hoch gebildet, geschäftlich erfolgreich und von besten Umgangsformen. Er hatte nicht damit gerechnet, zu entkommen. Eben für seinen Prozess hatte er eigens einen Anzug im Gepäck. Der Gutachter Peter Winckler soll seinen Geisteszustand beurteilen. Die Tat wird wohl bis Prozessende ein Rätsel bleiben, der Mann ist vor Gericht ein Rätsel und am Tatort war sein Verhalten den Polizisten rätselhaft. Einer von ihnen kniete auf seinem Rücken und klärte ihn über seine Rechte auf. Die erste Reaktion des Täters darauf war der Hinweis, dass der Mietwagen mit dem EU-Kennzeichen zu ihm gehöre. Danach erzählte er von seiner Scheidung und dem Geld. „Ich konnte das nicht einordnen“, sagt der Beamte.

Laut Aussage des Kollegen, der zuerst beim Täter war, wäre es um Haaresbreite zu keinem Prozess gekommen. Er hatte eine Maschinenpistole im Anschlag und rief „Messer weg“. Hätte der Mann die Waffe noch einmal gehoben, „hätte ich wahrscheinlich nicht mehr geschrien“, sagt der 25-jährige Beamte, „zum Glück hat er mich angesehen“. Danach ließ der Mann sich so ruhig verhaften, als sei er nur ein Schaulustiger.

Das Opfer hatte sein Schicksal offenbar geahnt

Das Opfer hatte sein Schicksal offenbar geahnt. Im Kollegenkreis hatte sie von der Furcht gesprochen, ihr Mann werde einen Mörder beauftragen. „Der ist so krank.“ So hatte die 56-Jährige es laut Aussage jener Vorgesetzten ausgesprochen. Deswegen zählt auch eine Kollegin zu den Augenzeugen. Die Frau ging zur Wohnung der 56-Jährigen gegangen, weil sie nicht zur Arbeit gekommen war. „Wir hatten Angst um sie“, sagt die Vorgesetzte. Sofern der Prozess endet wie zu erwarten, hatte das Opfer sich in einem dagegen getäuscht: Um die Tat selbst auszuüben, sei ihr Mann viel zu intelligent.