Der Streit um den Moscheebau in Leinfelden-Echterdingen soll nicht ans Verwaltungsgericht verwiesen werden. Darüber sind die Muslime enttäuscht. Auf der Baustelle herrscht derzeit jedenfalls Betrieb.

Oberaichen - Stillstand sieht anders aus: Handwerker sind an der Wilhelm-Haas-Straße am Werk. Das Gerüst im Oberaichener Gewerbegebiet ist abgebaut. Die Fassade der Moschee auf den Fildern ist fertig. Das Gebetshaus glänzt dunkelgrau in der Wintersonne. „Es ist wunderschön geworden“, sagt Muhammet Güçlü. Große Lust über den Baufortschritt zu sprechen, hat der Vorsitzende des Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) aber nicht. „Wir arbeiten am ersten Bauabschnitt weiter“, sagt er kurz und knapp. Teile des Innenausbaus und auch die Grünanlagen stünden noch aus.

 

Zur Erinnerung: Die örtlichen Muslimen sollen ihre Religion fortan in einem neuen Gebetshaus am Rande des Oberaichener Gewerbegebietes ausüben dürfen. Das war und ist unstrittig. Erst im Oktober hatte der Gemeinderat dem VKBI zugestanden, die Moschee bis zum Sommer 2020 fertigzustellen. Anders sieht es mit dem zweiten Bauabschnitt aus:  Auf den Bau eines Schülerwohnheims samt Bistro, Friseur und kleinem Laden mit Halalprodukten soll der Verein verzichten.

Bau des Gebetshaus ist unstrittig, der Rest allerdings nicht

Hierzu gibt es ein seit Jahren andauernden Streit mit der Stadt. Auch das Stuttgarter Landgericht ist mittlerweile eingeschaltet. Es beschäftigt sich insbesondere mit dem Erbbaurecht für das Grundstück, auf dem gebaut wird.

Güçlü ist anzumerken, dass ihm die erste Entscheidung, welche die Richter der 17. Zivilkammer vor wenigen Tagen getroffen haben, noch in den Knochen steckt. „Ich bin schon enttäuscht“, sagt er. „Das dürfen Sie ruhig schreiben.“ Zur Erklärung: Der Anwalt des VKBIs hatte beantragt, den Streit an das Verwaltungsgericht zu verweisen. „Aus meiner Sicht würde das Projekt dort in besseren Händen liegen“, sagt auch der Vereinsvorsitzende. Er habe gehofft, dass dieses Gericht dann mehr in die Tiefe gehen würde.

Die Zivilkammer sieht sich dennoch weiter zuständig. Das haben die Richter vor wenigen Tagen verkündet. Die Muslime haben nun zwei Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob sie gegen diesen Beschluss, der noch nicht rechtskräftig ist, Beschwerde einlegen. „Wenn uns der Beschluss zugegangen ist, werden wir uns mit unserem Anwalt dazu beraten, und dann darüber entscheiden“, sagt Güçlü. Mehr könne er derzeit zu diesem Thema nicht sagen.