Philipp K. hat dem Amokläufer von München Waffe und Munition verkauft. Nun muss auch geklärt werden, ob der rechtsgesinnte Mann von der Tat wusste, die im Juli 2016 zehn Menschen das Leben kostete.

München - Es war ein Freitagabend mitten im Sommer. München, die lebenslustige Millionenmetropole, richtete sich ein aufs Ausgehen oder auf ein entspanntes Wochenende – da fielen die Schüsse am Olympia-Einkaufszentrum. Schlagartig, voller Angst und Panik, lag eine ganze Stadt lahm. Schüsse wurden plötzlich überall gehört. „Drei Männer mit Langwaffen“ meldete selbst die Polizei, seien im Stadtgebiet unterwegs. Erst nach acht Stunden, um zwei Uhr nachts, gab es Entwarnung: Es war nur ein einzelner – nun ja, was? – Terrorist? Amokläufer? Und der war seit etwa 20.30 Uhr tot. David S., der 18-Jährige aus einer iranischen Familie, er hatte zuerst neun Menschen erschossen, vorwiegend Jugendliche, dann sich selbst.

 

Wenn nach dem bewegenden Jahresgedenken vom 22. Juli an diesem Montag in München die gerichtliche Aufarbeitung der Schreckensnacht beginnt, dann also nicht gegen den Täter. Angeklagt werden konnte nur mehr der Waffenlieferant: Philipp K., 32 Jahre alt. Durchs Leben geschlagen hat sich der Mann aus Marburg bisher als Lagerist, Paketzusteller, als alles mögliche – bis er das Darknet zu seinem Geschäftslokal machte: Im anonymen Teil des Internets handelte er offenbar recht einträglich mit Waffen. Und auf ihn, der sich „Rico“ nannte, stieß auch David S. im Lauf jener etwa zwölf Monate, in denen er akribisch seinen Anschlag plante.

217 Journalisten und Fotografen sind akkreditiert

Der auf zehn Verhandlungstage angesetzte Prozess gegen Philipp K. findet statt im berühmten Saal 101 des Münchner Oberlandesgerichts. Dieser fensterlose, bestens gesicherte Raum ist seit vier Jahren auch Schauplatz des NSU-Verfahrens. 217 Journalisten und Fotografen haben eine Akkreditierung beantragt. Die Bühne ist also groß für den 32-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft neben dem Waffenhandel vorerst nur fahrlässige Tötung anlastet. Denn: Dass Philipp K. von den Plänen seines jungen Münchner Kunden gewusst haben könnte – was eine direkte Beihilfe zum Mord bedeuten und damit eine höhere Strafe nach sich ziehen könnte –, dafür hat die Anklagebehörde nichts Beweiskräftiges gefunden. Und Philipp K. streitet ein solches Wissen auch ab.

15 Nebenkläger sind zugelassen

Die Anwälte der Hinterbliebenen und der Verletzten wollen das nicht so einfach stehen lassen. Denn schließlich hätten sich S. und K. beim Waffendeal mehr als drei Stunden lang unterhalten – wohl nicht nur übers Wetter. Und was die rechtslastige bis rechtsextreme Gesinnung betreffe, sagen die 15 zugelassenen Nebenkläger, seien K. und S. durchaus Brüder im Geiste. Wobei – aber solche Unterschiede sind womöglich allzu fein – die Ermittler davon ausgehen, dass der Anschlag „nicht politisch motiviert“ war, sondern in „psychischen Störungen“ wurzelte, die sich durch jahrelanges Mobbing und körperliche Misshandlungen in der Schule zu „Hass“ ausgewachsen hätten, vor allem „gegen Angehörige südosteuropäischer Bevölkerungsgruppen“ – weil er von Mitschülern aus entsprechenden Familien am meisten zu erdulden hatte. Und Türken, Albaner, Griechen waren dann auch die Opfer von S. – zufällig ausgewählt, denn die ganz konkreten Jugendlichen, die er mit falschem Facebook-Profil ins Olympia-Einkaufszentrum eingeladen hatte, die waren nicht gekommen.

Von ähnlichen seelischen Verletzungen ist in der Anklage gegen den Waffenhändler Philipp K. nicht die Rede. Seine Hitler-Fan-Gesinnung, seine Internet-Polemik gegen „Niggeraffen“ oder „Türkenratten“ hatte wohl andere Wurzeln. Eine reine Geschäftsidee?

Außer Philipp K. muss sich niemand vor Gericht verantworten. Hintermänner in einschlägigen politisch-aggressiven Netzwerken haben die Ermittler nicht gefunden, auch nicht bei David S. Den Internet-Chatpartner „Bastian“, der den Attentäter immer stärker zu seiner Tat aufstachelte, den habe S. mit höchster Wahrscheinlichkeit nur erfunden, vermutet die Polizei.

Selbst die Eltern von S. hätten nichts mitbekommen. Ihnen haben die Behörden zu einem – so weit man das sagen kann – neuen Leben verholfen: Unter geändertem Namen wohnen sie heute irgendwo im Ausland. Weit weg von München.