Eine Kamera auf der Personaltoilette einer Zahnarztpraxis hatte vor mehr als einem Jahr für Aufsehen gesorgt. Jetzt sind die Ermittlungen gegen den Arzt eingestellt worden.

Mühlhausen - 14 Monate nach der Entdeckung einer Kamera auf der Personaltoilette einer Zahnarztpraxis in Mühlhausen ist das Ermittlungsverfahren gegen den Zahnarzt eingestellt worden. Dem 58-Jährigen hätten die vorgeworfenen Taten nicht nachgewiesen werden können, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dirk Germerodt der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Ermittelt worden sei wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Kameraaufnahmen und wegen Beleidigung. Bei einer Durchsuchung sechs Wochen nach dem Kamerafund waren 200 000 Dateien beschlagnahmt und davon 40 000 untersucht worden. Aber nur wenige enthielten Aufnahmen aus der Personaltoilette.

 

Die Kamera war laut Germerodt im Februar 2017 installiert worden, nachdem es in Mühlhausen mehrere Einbrüche in Praxen gegeben hatte. Im März 2018 entdeckte eine der Schwestern das Gerät. Der Frau war beim Toilettengang unter dem dortigen Waschbecken eine rot blinkende Leuchte aufgefallen. Sie hatte sich zunächst ihrem Chef anvertraut, der die Kamera eigenhändig abbaute und mit seinen Angestellten bei der Polizei Strafanzeige gegen unbekannt erstattete. Die Kamera soll sich beim Betreten des Raumes automatisch eingeschaltet haben.

Zahnarzt musste seine Praxis schließen

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Kamera dem Zahnarzt gehörte. Bei der Durchsuchung der Praxis Anfang Mai 2018 war auch eine zur Kamera gehörende Speicherkarte gefunden worden, die in der Mitte durchtrennt war und nicht mehr vollständig ausgelesen werden konnte. Die verbliebenen Dateien hätten einzelne Körperteile gezeigt, aber eine Identifizierung für Dritte unmöglich gemacht, erklärte Germerodt. Allein die Möglichkeit, dass mit der Kamera kompromittierende Aufnahmen gemacht worden sein könnten, reiche jedoch nicht aus.

Nach Bekanntwerden der Vorfälle musste der Zahnarzt seine Mühlhäuser Praxis schließen, weil alle vier Schwestern fristlos gekündigt hatten. Vor dem Nordhäuser Arbeitsgericht haben die vier Frauen die Zahlung von je 1500 Euro Schmerzensgeld und einer Abfindung akzeptiert. Auch die Thüringer Zahnärztekammer hatte zwischenzeitlich Akteneinsicht genommen, ist aber nach eigenen Angaben nicht mehr zuständig. „Der Betreffende ist nicht mehr in Thüringen zahnärztlich tätig und nicht mehr in Thüringen wohnhaft“, erklärte Kammersprecher Matthias Frölich.