Ein bayrischer Polizist darf sich nicht den Schriftzug „Aloha“ tätowieren lassen, das hat der Verwaltungsgerichthof entschieden. Der 42-Jährige hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm das Tattoo verboten hatte.

München - Polizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof am Mittwoch in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Oberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug „Aloha“ auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen.

 

Das Urteil hat Bedeutung für alle Polizisten in Bayern

Der Polizist hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen. „Ich bin schon enttäuscht“, sagte er nach dem Urteil. „Und ich verstehe es auch nicht.“ Das Urteil ist rechtskräftig und hat grundsätzliche Bedeutung für alle Polizisten in Bayern. In anderen Bundesländern wie Berlin wird die Tattoo-Frage dagegen liberaler gehandhabt.