In geheimen Sphären des Internets werden dreckige Deals gemacht. Ein Plattformbetreiber soll den Kauf einer Waffe ermöglicht haben, durch die viele Menschen starben. Deshalb wurde er nun angeklagt.

Mannheim - Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen Internet-Plattformbetreiber erhoben, weil er dem Amokläufer von München den Kauf der eingesetzten Waffe ermöglicht haben soll. Der Student ist wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung in neun und auf fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen angeklagt, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

 

Der 18 Jahre alte Schüler David S. hatte am 22. Juli 2016 im Münchner Olympia-Einkaufszentrum acht Jugendliche und eine 45 Jahre alte Mutter erschossen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Er benutzte dazu den Angaben zufolge eine halbautomatische Waffe sowie Munition, die er über die Plattform mit dem Slogan „Keine Kontrolle, alles erlaubt!“ bezogen hatte.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage beim Landgericht Karlsruhe. Der 31-Jährige aus Karlsruhe sitzt in Untersuchungshaft. Er soll als alleiniger Administrator das von ihm erstellte Forum „Deutschland im Deep Web“ für Verkaufsgespräche bereitgestellt haben. Bei der auf größtmögliche Abschottung ausgerichteten und seit März 2013 betriebenen Online-Plattform handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um eines der größten sogenannten Underground-Economy-Foren im deutschsprachigen Raum.

Mann hat sich zu Vorwürden noch nicht geäußert

Wie viele solcher Plattformen es im Darknet gibt, ist unbekannt. Das Forum des Studenten mit zuletzt 23 028 registrierten Nutzern war laut Staatsanwaltschaft im Juni abgeschaltet worden. Die Plattform sei nur durch Spenden in der Kryptowährung Bitcoin finanziert worden.

Nach Ansicht der Ankläger hätte der 31-Jährige erkennen können und müssen, dass sich außerhalb des legalen, kontrollierten Waffenmarktes unzuverlässige und labile Menschen eine Waffe verschaffen können und diese auch zur Tötung oder Verletzung von Menschen - wie beim Münchner Amoklauf geschehen - nutzen könnten. Der Mann hat sich zu den Vorwürfen laut Staatsanwaltschaft noch nicht geäußert.

Der Beschuldigte soll überdies ein Tauschgeschäft zweier halbautomatischer Kurzwaffen mit Munition ermöglicht haben. An diesem war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft auch der mutmaßliche Verkäufer der Tatwaffe von München beteiligt. Deshalb wurde der Mann auch wegen des Verdachts auf Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt.

Weitere Vorwürfe betreffen etwa die Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Handeltreiben mit einer Schusswaffe in 17 Fällen, zum vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in acht Fällen und zum vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer Schusswaffe in neun Fällen. Allein fahrlässige Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.