Muss ein Corona-Test die gesamte Aufenthaltszeit bei der Arbeit, im Restaurant oder Kino abdecken? Wir haben beim Sozialministerium nachgefragt.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Corona-Tests sind laut der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg nur begrenzt gültig. Antigen-Schnelltests besitzen demnach eine Gültigkeit von 24 Stunden, während PCR-Tests 48 Stunden als Nachweis verwendet werden können.