Nach AfD-Video bei Facebook 100 Strafbefehle und Geldstrafen für Hasskommentare

Ein Livestream der Deggendorfer AfD hat weit über 200 Ermittlungsverfahren nach sich gezogen. Für ihre Hasskommentare wurden gegen mehr als 100 Facebook-Nutzer Strafbefehle und Geldstrafen erlassen.
Deggendorf - Eine Aktion der Deggendorfer AfD bei Facebook hat 257 Ermittlungsverfahren und drei Anklagen wegen Volksverhetzung nach sich gezogen. In fast 100 Fällen habe die Staatsanwaltschaft gegen die Internetnutzer Strafbefehle mit Geldstrafen erlassen, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag in Deggendorf. Rund 40 Beschuldigte hätten schon gezahlt. Von den 257 Verfahren seien 56 eingestellt worden, weil die Ermittler die hinter den Pseudonymen steckenden Menschen nicht ausfindig machen konnten.
Die drei Angeklagten waren dem Sprecher zufolge schon vor ihren Hasskommentaren ähnlich auffällig gewesen und müssen sich deswegen vermutlich vor Gericht verantworten. Wann die Prozesse beginnen, blieb erst einmal unklar. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
Im Dezember 2017 hatten afrikanische Asylbewerber im örtlichen Transitzentrum bei mehrtägigen Protesten und einem Hungerstreik eine bessere Unterbringung gefordert. Die Deggendorfer AfD postete einen Livestream der Proteste auf ihrer Facebook-Seite, dort ließen anschließend zahlreiche Bürger ihrer Wut freien Lauf - bis hin zu Forderungen, die Asylbewerber zu vergasen oder ins Konzentrationslager Auschwitz zu schicken.
Mit ihrer Arbeit wollten Staatsanwaltschaft und Polizei zeigen, dass die vermeintliche Anonymität im Internet nicht vor Strafe schütze, sagte der Sprecher. Polizisten hatten die Accounts mit Pseudonymen echten Menschen in ganz Deutschland zuordnen können. Die große Zahl der Beschuldigten seien zum ersten Mal strafrechtlich auffällig geworden. „Es ist leider so, dass im Internet die Leute Äußerungen von sich geben, die sie - wenn man sie darauf anspricht - niemals wiederholen würden.“
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