Nach dem Angriff eines syrischen Asylbewerbers auf eine Mitarbeiterin im Rathaus setzt die Neckartailfinger Verwaltung vorübergehend eine Sicherheitsfirma ein. Die AfD- Fraktionsvorsitzende Alice Weidel hat den Fall bundesweit publik gemacht.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Neckartailfingen - Der Angriff eines Asylbewerbers auf eine Mitarbeiterin des Neckartailfinger Rathauses schlägt bundesweit Wellen, weil ihn Alice Weidel, die AfD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, auf ihrer Facebook-Seite kommentiert hat. Weidel schreibt: „Es ist unbegreiflich: In Neckartailfingen wird ein Security-Mitarbeiter eingestellt, um einen randalierenden Asylbewerber vom Rathaus fernzuhalten. Die 3800-Seelen-Gemeinde und ihre zwölf Amtsmitarbeiter haben Angst vor Ahmad M. aus Syrien.“ Als Quelle verweist sie auf einen Bericht der „Bild“-Zeitung.

 

Mann hat sich kooperativ verhalten

Die Wahrheit ist: Ahmad M. hat zweimal Mitarbeiter des Rathauses heftig bedroht, er wurde dafür aber in zweiter Instanz zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Seitdem der 35-Jährige Ende Juli aus dem Gefängnis entlassen wurde, hat er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Der Wachdienst, der Anfang August vorsorglich eingestellt wurde, wird voraussichtlich Ende des Monats wieder die Koffer packen, ohne dass es irgendeinen Vorfall gegeben hätte. Ahmad M. sei seit seiner Freilassung bereits auf dem Rathaus gewesen und habe sich kooperativ verhalten, bestätigte der Neckartailfinger Bürgermeister Gerhard Gertitschke am Freitag der „Nürtinger Zeitung“.

Die Geschichte von Ahmad M. hat am 22. August des vergangenen Jahres begonnen. Damals hatte er vor einer Angestellten des Neckartailfinger Rathauses ein Taschenmesser gezogen, sich die Klinge vor die Kehle gehalten, die Geste des Halsabschneidens gemacht und dafür auch eine Strafanzeige kassiert. Immer wieder, so berichtete der Neckartailfinger Bürgermeister Gerhard Gertitschke, habe der syrische Asylbewerber irgendwelche Papiere gefordert – welche das seien, habe die Verwaltung nie nachvollziehen können.

Am 19. Dezember hatte Ahmad M. in einem Friseursalon verkündet: „Morgen sind alle Rathausmitarbeiter tot.“ Am 20. Dezember gegen 9 Uhr betrat er das Rathaus. Er verlangte von einer Angestellten Papiere, um nach Heidelberg fahren zu können. Weil die Frau nicht zuständig war, wies sie sein Ansinnen zurück.

30 Zentimeter lange Stichflamme

Daraufhin zückte der Mann die Spraydose und zündete den Sprühstrahl an. Eine etwa 30 Zentimeter lange Stichflamme trat aus. Die Mitarbeiterin, die mit dem Stuhl zurückrollte, wurde allerdings nicht getroffen. Der Asylbewerber wurde festgenommen und kam nach Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft. Die Mitarbeiterin erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung und ist bis heute nicht wieder arbeitsfähig.

Bei der Verhandlung Anfang April vor dem Nürtinger Amtsgericht stritt der Mann die Tat ab. Er habe nur Spaß machen wollen, sagte er. Doch das glaubte ihm niemand. Er wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft verurteilt. Sein Verteidiger Hans Steffan ging daraufhin in Berufung. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte Ahmad M. daraufhin zu acht Monaten Freiheitsstrafe, ebenfalls ohne Bewährung, allerdings wegen Nötigung. Eine versuchte gefährliche Körperverletzung war für das Landgericht nicht erkennbar.

Hans Steffan erschien das Strafmaß für eine Nötigung zu hoch; er beantragte beim Oberlandesgericht eine Revision und reichte eine Haftbeschwerde ein, die zur Folge hatte, dass Ahmad M. nach sieben Monaten Gefängnis freikam.

Seitdem ist der Asylbewerber unauffällig geblieben.