Der Prozess um einen 53-Jährigen, der in seiner Wohnung Feuer gelegt haben soll, ging weiter. Unter anderem wurde von den psychischen Problemen des Mannes berichtet.

Hat ein 53-Jähriger Feuer gelegt und so das Leben seiner Nachbarn aufs Spiel gesetzt? Nachdem Feuerwehr und Hausbewohner bereits zu Wort kamen, schilderten im Verfahren um versuchten Mord nach einer Brandstiftung in Benningen nun ehemalige Ärzte und die Ex-Freundin des Angeklagten ihre Eindrücke.

 

Abschiedsbrief hinterlassen und 20 000 Euro eingesteckt

In der kurzen Beziehung habe es tatsächlich kritische Momente gegeben, in denen „ich schon gestutzt habe“, räumte die 53-Jährige bei ihrer Befragung im Gerichtssaal ein, „aber ich habe da nicht weiter darüber nachgedacht, ich habe alles weggeschoben“. Gerade einmal vier Wochen kannten sich die Lehrerin und der gleichaltrige Angeklagte, bevor er schließlich wegen Brandstiftung und versuchten Mordes am 20. Dezember 2021 verhaftet wurde.

Aus Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der 53-Jährige aus Ärger über seine Vermieterin absichtlich mit einer brennenden Kerze den Brand verursacht. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und hält sich für unschuldig. Er will die Kerze aus Versehen angelassen haben, bevor er seine Wohnung mit der Absicht verließ, zu seinem Geburtsort in der Türkei zu fahren und dort seinem Leben ein Ende zu setzen. In der Wohnung der Ex-Freundin hatte er einen Abschiedsbrief hinterlassen und 20 000 Euro eingesteckt.

„Ich mache nichts, wenn jemand schon am Boden liegt“

Die vielen Fragen der Prozessbeteiligten beantwortete die gebürtige Stuttgarterin mit Bedacht, aber präzise, während sie vom Angeklagten als „der Herr S.“ sprach. Angezeigt habe sie den Diebstahl nicht, weil sie hoffte, einen Großteil des Geldes zurückzubekommen: „Ich mache nichts, wenn jemand schon am Boden liegt.“ Zum Ende ihrer Aussage wandte sich der Angeklagte direkt an sie: „Den Kummer, den ich dir bereitet habe, das tut mir sehr leid.“

Ein aufmerksamer junger Bewohner des Hauses in Benningen hatte das Piepen des Rauchmelders in der Wohnung des Angeklagten in der Nacht gehört, die Feuerwehr alarmiert und sämtliche Bewohner aufgeweckt und damit in Sicherheit gebracht. Der Schaden in der unbewohnbaren Wohnung wird auf bis zu 100 000 Euro geschätzt.

Die Diagnose der Ärzte: Bipolare Störung

In dem Verfahren vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn wird es auch darum gehen, inwieweit der Angeklagte schuldfähig ist. Seit über 30 Jahren leidet er an psychischen Erkrankungen, wurde unzählige Male in Kliniken und Ambulanzen behandelt. Der Diagnose des Oberarztes der Psychiatrie in Ludwigsburg zufolge ist der 53-Jährige an einer bipolaren Störung erkrankt, leidet also unter depressiven und manischen Phasen, und wurde auch schon gegen Ärzte und Pflegepersonal aggressiv.