Es muss nicht illegal sein, wenn jetzt noch Wahlplakate zu sehen sind – die Städte und Gemeinden legen selbst fest, wie lange die Frist bis zum Abhängen ist. Meist sind es ein bis zwei Wochen.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Auch eine gute Woche nach der Bundestagswahl hängen an manchen Straßenlaternen noch immer Wahlplakate – ist das eigentlich erlaubt? Eine eindeutige Antwort gibt es nicht: Zwar machen Bundes- und Landesgesetze allgemeine Vorgaben für den Wahlkampf, aber letztlich hat jede Stadt und jede Gemeinde einen größeren Ermessensspielraum und legt die Fristen, wann Wahlplakate frühestens aufgehängt werden dürfen und wann sie spätestens wieder entfernt sein müssen, selbst fest. Die grobe Formel: Sechs bis acht Wochen vor einer Wahl darf mit der Plakatierung begonnen werden – und ein bis zwei Wochen nach einer Wahl müssen die Plakate weg sein.

 

Die Stadt Tübingen etwa hatte eine knappe Woche als Frist für das Abhängen der Wahlplakate gesetzt, konkret den Samstag, 2. Oktober. Diese Frist werde allerdings von den Parteien nicht immer vollständig eingehalten, sagte die Sprecherin der Stadt, Anja Degner-Baxmann. Man nehme deshalb, wenn man selbst Verstöße beobachtet oder Beschwerden erhalten habe, Kontakt mit den betroffenen Parteien auf und löse die Problematik im Dialog: „Bußgelder waren bisher nicht nötig.“

In der Stadt Karlsruhe ist die Frist etwas länger

In Heilbronn mussten die Wahlplakate sogar schon vier Tage nach der Wahl, bis Donnerstag, 30. September, 7 Uhr, abgehängt sein. Dies werde derzeit auch durch das Amt für Straßenwesen kontrolliert, betonte Claudia Küpper von der Stadt Heilbronn. Bei Verstößen schreibe man die Parteien meist per Email an; das habe bisher immer gereicht, damit diese ihrer Verpflichtung zum Abhängen nachkamen. Auch in Heilbronn wurden deshalb noch nie Bußgelder verhängt.

Etwas mehr Zeit lassen können sich die Wahlkämpfer in Karlsruhe. Dort gilt eine Frist von zwei Wochen. Spätestens am Sonntag, 10. Oktober, müssten also alle Wahlplakate entfernt sein, sagte der Sprecher der Stadt Mathias Tröndle. Ansonsten erhalten auch dort die Parteien eine Aufforderung: „Das zeigt dann Wirkung“, so Tröndle.

Es zeigt sich also, dass es in vielen Städten und Gemeinden keine größeren Probleme mit den Wahlplakaten gibt. Grundsätzlich aber kann eine Stadt ein Bußgeld verhängen oder die Plakate kostenpflichtig entfernen lassen.

Um die großen Werbeflächen kümmern sich externe Firmen

Die meisten Parteien achten aber selbst darauf, die Plakate rechtzeitig abzuhängen – niemand will dafür in den sozialen Netzwerken oder in den Medien angeprangert werden. Meist sind die Ortsvereine für die kleineren Plakate zuständig; häufig gibt es am Samstag nach der Wahl eine gemeinsame Abhängaktion. Bei der SPD in Baden-Württemberg kümmert sich dagegen der Landesverband um die großen Plakate, die sogenannten „Wesselmänner“ – er vergibt Aufträge an Firmen, die die Holzwände aufstellen und wieder abbauen. Die Vorgabe sei, alle Plakatflächen spätestens acht Tage nach der Wahl entfernt zu haben, so eine Sprecherin der Landesgeschäftsstelle: „Ich gehe davon aus, dass mittlerweile alles weg ist“, sagte sie am Montag.

Im Gegensatz zur Frist für das Abhängen sind die Regeln, wo und wie Plakate aufgehängt werden dürfen, bundesweit relativ einheitlich geregelt. So sind Plakate innerhalb von Ortschaften grundsätzlich erlaubt, bedürfen aber einer Genehmigung. Aber natürlich darf die Sicht etwa auf Verkehrsschilder nicht beeinträchtigt werden; daneben gibt es ein Verbot von Plakaten etwa an Schulen oder vor Wahllokalen.

An Autobahnen dürfen in der Regel keine Wahlplakate stehen

Dagegen müssen die Parteien bei Straßen außerhalb der Bebauung einen bestimmten Abstand einhalten, sofern die Plakatierung überhaupt erlaubt ist. Ein Merkblatt der Polizei in Baden-Württemberg regelt etwa, dass ein Plakat an Kreisstraßen mindestens 15 Meter entfernt vom Straßenrand stehen muss. An Bundesstraßen und Autobahnen werde mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit in der Regel keine Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten erteilt.