Dumm gelaufen: Wegen eines umgebauten Feuerwerkskörpers kommt ein Mann vor das Waiblinger Amtsgericht. Ins Rollen gekommen war das Verfahren, weil der 30-Jährige im Internet eine Firma bedroht haben soll.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Waiblingen - Strafbarer Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen“ – die Anklageschrift liest sich dramatisch. Ein 30-Jähriger aus Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) musste sich deshalb am Montag vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten.

 

Ins Rollen gekommen war die Sache durch die Berliner Polizei. Die hatte ihre Ermittlungen aufgenommen, nachdem ein dortiger Spielehändler im Internet bedroht worden war. Was genau der Inhalt dieser Drohung war, kam vor Gericht nicht zur Sprache, auch die Berliner Polizei gibt auf Nachfrage mit Verweis auf den Datenschutz keine Auskunft zu dem Fall.

Nach einer Drohung rückt die Polizei aus – und findet den Böller

Für das Gericht unter Vorsitz von Steffen Kärcher war lediglich interessant, was sich danach abspielte. Denn die Berliner Polizei identifizierte den Mann aus Waiblingen als Absender der Drohung und schickte im Oktober 2018 ihre Waiblinger Kollegen los, zu einer sogenannten „Gefährdungsansprache“. Da der Waiblinger offenbar schon in der Vergangenheit mit der Polizei aneinandergeraten war, nahmen die beiden Schutzpolizisten noch zwei Beamte der Hundestaffel mit.

Die unterhielten sich nicht nur mit dem Hartz-4-Empfänger, sondern sahen sich um und entdeckten neben etwas Marihuana auch einen Teleskopschlagstock und einen sogenannten „Polenböller“, der zur Verstärkung noch mit Klebeband umwickelt war. Wie sich herausstellte, hatte der Schmerzpatient ein Rezept für das Cannabis, der Schlagstock fiel nicht unters Waffengesetz.

Blieb einzig der Böller, dessen Verwendungszweck vor Gericht unklar blieb. Aber auch wegen des getunten Feuerwerkskörpers hätte der 30-Jährige nicht vor Gericht gemusst: Nur weil er es offenbar versäumte, der Beschlagnahmung des corpus delicti auch schriftlich zuzustimmen, kam es zum Prozess – der gegen eine Auflage von 300 Euro schließlich eingestellt wurde.