Weil er mit einer Hantelstange mehrfach auf den Kopf eines schlafenden Mitbewohners eingeschlagen hat, muss sich ein 20 Jahre alter Mann aus Esslingen vor dem Landgericht Stuttgart wegen versuchten Mordes verantworten.

Esslingen - Die angespannte Stimmung war am Freitagmorgen im Sitzungssaal 6 des Stuttgarter Landgericht deutlich zu spüren. Zwei Justizbeamte brachten den an Händen und Füßen gefesselten Angeklagten in den Gerichtssaal, zwei weitere Uniformierte standen für den Ernstfall bereit. „Geht es Ihnen gut?“, fragte der Verteidiger. Der Angeklagte, der sich wegen versuchten Mordes verantworten muss, antwortete zögerlich: „Ja, Gott sei Dank geht es mir wieder besser.“ Ihm wird vorgeworfen, einem Mitbewohner in einem Esslinger Wohnheim mehrfach mit einer Hantelstange auf den Kopf geschlagen und ihn dadurch schwer verletzt zu haben.

 

An diesem Morgen begann endlich der Prozess gegen den 20-Jährigen aus Esslingen. Weil er in den vergangenen Wochen nicht verhandlungsfähig gewesen war, musste der Auftakt zweimal vertagt werden. Zunächst habe der Esslinger laut einem psychologischen Gutachter „wegen akuter Erregungszustände“ nicht vor Gericht erscheinen können. Er sei Justizbeamten gegenüber sehr aggressiv aufgetreten und deshalb in ein anderes Gefängnis verlegt worden. Dann habe er zudem unter körperlichen Beschwerden gelitten.

Heimtückischer Mordversuch?

Laut der Staatsanwaltschaft hat der junge Mann am 19. März dieses Jahres gegen 14.45 Uhr versucht, einen 23-jährigen Mitbewohner in einem Esslinger Wohnheim mit einer etwa drei Kilogramm schweren, 30 Zentimeter langen Kurzhantelstange heimtückisch zu töten. Der Angeklagte habe mindestens acht Mal auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen. Das Opfer habe in einer Wiese vor der Unterkunft auf dem Bauch liegend geschlafen und sei von der Attacke überrascht worden. Es trug unter anderem eine Schädelfraktur und acht Platzwunden davon. Für die Staatsanwältin steht fest: „Der Angeklagte hat den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen“.

Über seinen Anwalt ließ der Angeklagte erklären, sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Die ganze Zeit über wirkte er abwesend, saß regungslos auf seinem Stuhl – die an einem Gürtel fixierten Hände im Schoß. Laut dem psychologischen Sachverständigen liege das an den starken Beruhigungsmitteln unter deren Einfluss der Angeklagte stehe.

Starke Medikamente

Aus diesem Grund müsse im Verlauf des Prozesses ständig geprüft werden, ob der Angeklagte verhandlungsfähig sei. Grundsätzlich sei der Esslinger in der Lage, dem Geschehen zu folgen, erklärte der Gutachter. Es könne aber immer wieder zu aggressiven Anfällen kommen.

Kommenden Montag wird die Verhandlung fortgesetzt. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wird vor einer Jugendkammer verhandelt.