Die Staatsanwaltschaft sieht keine Schuld bei dem Mann aus Gerlingen. Er habe den Kampfhund in Notwehr getötet, um seine Tochter zu beschützen.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Gerlingen - Der 54-jährige Vater, der vor fünf Wochen in Notwehr einen Kampfhund erdrosselt hat, muss nicht mehr mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechnen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mann aus Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) nun eingestellt - mit Verweis auf das Strafgesetzbuch.

 

Demnach sei die Tötung des Tieres gerechtfertigt gewesen, um die Gefahr für Leib und Leben, die von dem Hund ausging, abzuwenden. "Es gab für den Mann in dieser Situation keinen anderen Ausweg", sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Im Tierschutzgesetz ist festgelegt, dass Wirbeltiere nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen getötet werden dürfen. Die Behörde musste nach dem Vorfall also ein Verfahren einleiten.

Der 54-Jährige war am 10. September mit seiner 18-jährigen Tochter und dem Hund, der einer Bekannten gehörte, spazieren gewesen. Plötzlich fiel das Tier, ein American Bulldog, die Tochter an und biss sie mehrfach in den Arm. Sofort warf sich der Vater auf den Hund, im Verlauf des fast zwanzig Minuten langen Kampfes zog er das Halsband des Tieres zu, bis es erstickt war. Der Vater hat Bisswunden am Arm, ebenso die Tochter, die zudem bei der Attacke stürzte, sich eine Gehirnerschütterung zuzog und zwei Schneidezähne verlor.

Polizei lehnt Gespräch über unterlassene Hilfeleistung ab

Der Vater erhob direkt nach dem Vorfall schwere Vorwürfe gegen die Polizei, weil die alarmierten Beamten den Kampf aus sicherer Entfernung beobachtet hätten, ohne zu helfen. Der 54-Jährige sagt, er habe inzwischen versucht, mit den Polizisten über die Ereignisse zu sprechen. Doch die Polizei habe dies abgelehnt.

Der Mann hat einen Anwalt eingeschaltet. "Höchstwahrscheinlich werde ich die Beamten wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen", sagt er. Unabhängig davon prüft auch die Staatsanwaltschaft, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizei einleitet.

Kein juristisches Nachspiel hat der Fall hingegen für die Hundehalterin. Die Frau war damals in Urlaub, und der 54-jährige hatte sich bereit erklärt, in dieser Zeit ihren Hund auszuführen. "Die Halterin hat sich nicht strafbar gemacht", sagt dazu die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Die Frau habe den American Bulldog übergeben - im Wissen, dass der 54-Jährige sich gut mit solchen Hunden auskennt. Die Frau selbst betonte nach dem Vorfall, dass der Hund nie zuvor auf Menschen losgegangen sei. Das Tier sei gut erzogen gewesen.