Nachdem bereits unzählige Nutzer des Porno-Streamingdienstes RedTube abgemahnt wurden, könnten nun auch die User weiterer Portale Post vom Anwalt erhalten. RedTube sei lediglich ein Testballon gewesen.

Nachdem bereits unzählige Nutzer des Porno-Streamingdienstes RedTube abgemahnt wurden, könnten nun auch die User weiterer Portale Post vom Anwalt erhalten. RedTube sei lediglich ein Testballon gewesen.

 

Berlin - Nach den Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Internet bekommen womöglich auch Nutzer weiterer Streamingdienste demnächst Post vom Anwalt. „Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben“, sagte Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Rechtsanwaltskanzlei U+C der „Welt am Sonntag“. Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsen-Nutzern nicht mehr lohne. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.

Was tun, wenn Post vom Anwalt kommt? Wir klären auf

Im Rahmen einer der größten Abmahnwellen Deutschlands waren Zehntausende Internetnutzer belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.