Elf Wochen nach Bekanntwerden des Pädophilenfalls Freiburg ist der Prozess gegen die beiden Hauptbeschuldigten terminiert: Die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte stehen von Juni an vor Gericht. Sie sollen den Neunjährigen zum Vergewaltigen angeboten haben.

Freiburg - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Neunjährigen im Raum Freiburg müssen sich die zwei Hauptbeschuldigten von Juni an vor Gericht verantworten. Die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte werden in einem gemeinsamen Prozess angeklagt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Geplant seien zunächst zehn Verhandlungstage. Diese seien für die Zeit vom 11. Juni bis 16. Juli terminiert. Die 47 Jahre alte Frau und ihr 39-jähriger Freund haben der Anklage zufolge den Jungen Männern gegen Geld für Vergewaltigungen im Internet angeboten. Zudem sollen sie ihn auch selbst mehrfach vergewaltigt haben.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche mitgeteilt, dass sie bei der Jugendschutzkammer des Gerichtes Anklage erhoben hat. Der Frau werden demnach 50 Taten, ihrem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten werden 46 Taten zur Last gelegt. Beide gelten in dem Fall, der im Januar öffentlich wurde, als Hauptbeschuldigte. Ihnen werden unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, schwere Vergewaltigung, schwere Zwangsprostitution sowie Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornografischer Schriften vorgeworfen.

Missbrauchter Junge ist in staatlicher Obhut

Der Junge war nach Angaben der Polizei von mehreren Tätern wiederholt an mehreren Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt worden, nachdem er hierfür im Internet angeboten worden war. Die Taten sollen sich von 2015 bis Herbst 2017 ereignet haben. Der Junge ist mittlerweile in staatlicher Obhut. In dem Fall sitzen insgesamt acht Verdächtige aus dem In- und Ausland in Untersuchungshaft.

Der erste Prozess in dem Fall beginnt bereits am 12. April. Vor dem Landgericht Freiburg muss sich dann ein inzwischen 41 Jahre alter Mann verantworten. Ihm werden unter anderem schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Er habe, wie andere auch, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen gegen Geld vergewaltigt. Auch er ist den Angaben zufolge einschlägig vorbestraft.

Justiz und Jugendamt in der Kritik

Die Anklage gegen die zwei Hauptbeschuldigten umfasst außerdem vier Fälle des sexuellen Missbrauchs eines dreijährigen Mädchens in den Jahren 2015 und 2016, an denen beide beteiligt gewesen sein sollen.

Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall in der Kritik. Sie hatten den Jungen trotz Warnungen der Polizei zurück zur Mutter geschickt. Sie hatten dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten der Mutter zwar untersagt, Kontakt zu dem Kind zu haben. Dieser sowie die Mutter hatten sich jedoch nicht an die Auflagen der Gerichte gehalten. Die Vergewaltigungsserie setzte sich fort. Kontrolliert wurden die Auflagen nicht, Gerichte und Jugendamt machen sich dafür gegenseitig verantwortlich. Zuständig für die Familie war das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald.