Um die in einem Flugzeug gestorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern wurde ein ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Schweriner Staatsanwaltschaft ersucht deswegen Rechtshilfe von Irland.

Schwerin/Dublin - Nach dem Tod der mecklenburgischen CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Strenz will die Schweriner Staatsanwaltschaft die genauen Umstände über ein Rechtshilfeersuchen an Irland klären. Wie ein Sprecher der Schweriner Behörde am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte, wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Nach den bisher vorliegenden Informationen sei die genaue Todesursache bei der 53-Jährigen noch unklar. „Wir gehen davon aus, dass es dann eine Obduktion der Toten in Irland gibt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Mit dem in solchen Fällen üblichen Todesermittlungsverfahren und dem Ersuchen wolle man an die nötigen Informationen aus Irland kommen.

 

Auf dem Rückflug von Kuba nach Deutschland

Strenz war am Sonntag auf dem Flug von Kuba nach Europa im Flugzeug kollabiert, wie der Sprecher der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern im Bundestag, Eckhardt Rehberg, mitgeteilt hatte. Sie war zusammen mit ihrem Mann auf dem Rückflug von Kuba nach Deutschland. Trotz einer Notfalllandung in Irland habe man der 53-Jährigen dort nicht mehr helfen können. Die Politikerin aus Lübz (Ludwigslust-Parchim) war seit 2009 Mitglied des Bundestags und vorher Landtagsabgeordnete in Schwerin.