Diese Regelung gilt nur im Südwesten: Angeln ist nachts verboten. Sechs Kläger haben jedoch das Nachtangelverbot vor das Verwaltungsgericht gebracht. Das muss nun entscheiden, ob die Regelung bestehen bleibt.

Stuttgart - In Stuttgart hat der Prozess um das bundesweit einzige Nachtangelverbot begonnen. Nur Anglern aus Baden-Württemberg ist untersagt, ihrem Hobby auch in der Nacht nachzugehen. „Ich gehe davon aus, dass meine Feststellungsklage Erfolg hat“, sagte Hans-Hermann Schock, einer der sechs Kläger vor dem Verwaltungsgericht, am Dienstag. Der Vorsitzende des Württembergischen Anglervereins will erreichen, dass die entsprechende Verordnung gerichtlich für rechtswidrig erklärt wird. Von den Klägern wird die Regelung als Schikane sowie Eingriff in Grund- und Eigentumsrechte empfunden.

 

Angeln ist fast die ganze Nacht lang verboten

Nach der Landesfischereiverordnung dürfen sie bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab einer Stunde vor Sonnenaufgang fischen. Eine leichte Lockerung besteht für das Angeln auf Wels, Flusskrebs und Aal. Vertreterinnen des Ministeriums für Ländlichen Raum verlangten, die Klagen (Az.: 5K1937/20 und 5K5845/20) abzuweisen. Sie sollten sich etwa beim Regierungspräsidium für ihre Ziele einsetzen.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Klage gegen das Nachtangelverbot

Das Verbot trägt laut dem Ministerium dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach Nachtruhe Rechnung. Eine Ministeriumsvertreterin sprach von einer „erweiterten Schonzeit“.