Für die SSB überwachen Sicherheitsfirmen die Einhaltung der Regeln in den Bahnen. Bei der Vergabe der Aufträge stehen Vorwürfe wegen Betrugs und Bestechung im Raum.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Verdacht der Bestechlichkeit, der Untreue und des Betrugs stehen bei der Vergabe der Kontrollen im Öffentlichen Nahverkehr im Raum. Konkret geht es um zusätzlich eingesetzte Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen, die aktuell in Bussen und Bahnen die Einhaltung der 3-G-Regeln überwachen sollen. Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt ermitteln gegen einen Mitarbeiter der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) und gegen Mitarbeitende mehrerer Sicherheitsfirmen in Stuttgart und im Raum Ludwigsburg, teilen die Behörden in einer gemeinsamen Meldung mit.

 

Die Ermittelnden durchsuchen Wohnungen und Geschäftsräume

Am vergangenen Donnerstag seien bereits die Räume bei drei Sicherheitsfirmen und ein Arbeitsplatz eines Mitarbeiters bei den SSB sowie fünf Wohnungen durchsucht worden. Es geht um den Vorwurf, „unzulässigen Einfluss“ auf die Vergabe des Auftrags genommen zu haben. Auch seien womöglich mehr Mitarbeiter auf den Rechnungen aufgetaucht, als tatsächlich in den Bahnen eingesetzt worden waren. Bei den Durchsuchungen wurden Rechner, Handys und Geld beschlagnahmt. Die Auswertung der Geräte laufe noch, teilt das LKA mit.

Die 3-G-Regel besagt, dass Passagiere in Bussen und Bahnen geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Die Polizei kann diese Kontrollen nicht übernehmen. Daher stellten die SSB externe Sicherheitsleute an.