Die Landeshauptstadt würde auch gern entschlossener gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen vorgehen. Aber anders als in Paris oder München gibt es keine Grundlage dafür.
17.02.2019 - 19:07 Uhr
Stuttgart - Die Rechtsgrundlage hier ist anders als in Paris und München. Daher sind in Stuttgart Klagen gegen Online-Portale für die Vermittlung von Ferienwohnungen nicht möglich.