An der Straifstraße in Stuttgart-Degerloch wehren sich Mieter der Flüwo gegen einen Abriss von drei Gebäuden. Nun hat ihnen der Mieterverein Stuttgart Mut gemacht. Die Mieter seien auf der sicheren Seite, heißt es bei einem Info-Abend.

Degerloch - Die Nachricht des Abends lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Bewohner der Flüwo-Bauten an der Straifstraße, atmet tief durch.

 

Der Vorsitzende des Stuttgarter Mietervereins, Rolf Gaßmann, und der Rechtsberater Jens Rüggeberg hatten die Mieter und Flüwo-Genossen zu einem Informationsabend in das Helene-Pfleiderer-Haus geladen. Sie verkündeten eine klare und für die beunruhigten Mieter deutliche Botschaft: Die Genossenschaft könne Druck aufbauen, so viel sie wolle, würde die Angelegenheit vor Gericht landen, sehe es schlecht aus für die Abriss- und Neubaupläne der Flüwo an der Straifstraße.

Rüggeberg machte den im Gewölbekeller versammelten Anwohnern deutlich, dass vergleichbare Fälle spätestens vor dem Bundesgerichtshof immer zugunsten der Mieter entschieden worden seien. „Wir haben in Deutschland ein insgesamt soziales Mietrecht“, sagte Rüggeberg. Die Flüwo müsste vor Gericht klären, ob ihr bei einer Sanierung im Vergleich zu einem Neubau unverhältnismäßig hohe Einbußen bei der Rendite drohen. Nur wenn dies der Fall sei, hätte eine Klage auf Entmietung Aussicht auf Erfolg. Rüggeberg nannte als Beispiel einen Fall, bei dem ein Vermieter auf Abriss eines baufälligen und von Schimmel befallenen Gebäudes geklagt habe. Er habe dem Gericht ersichtlich machen können, dass eine Sanierung im Vergleich zum Abriss in einem nicht zumutbarem Maß teurer werden würde. Schon vom Augenschein her sei für ihn aber klar, dass dies bei den Flüwo-Bauten an der Degerlocher Straifstraße nicht der Fall sei. „Es geht wohl im Wesentlichen darum, die Eternitplatten an der Fassade auszutauschen. So eine Sanierung ist sogar machbar, ohne dass die Mieter ausziehen“, sagte er.

Rüggeberg stellte klar, dass die Mieter einen Prozess nicht zu fürchten bräuchten. „Natürlich kann ich keine Gewähr geben, wie das Gericht am Ende entscheidet“, schränkte er ein. Dennoch steht für ihn und den Mietervereinvorsitzenden Gaßmann fest, dass es die Flüwo sei, die in jedem Fall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wolle.

Zuckerbrot und Peitsche?

Der Zeitplan der Genossenschaft legt für ihn nahe, dass es die Flüwo mit Zuckerbrot und Peitsche versuchen wird, die Mieter zum Auszug zu bewegen. Die Flüwo möchte die drei Gebäude an der Straifstraße 11,15 und 17 mit ihren 76 Wohnungen bereits 2023 abreißen. „Ich rechne damit, dass die Flüwo versucht, die Mieter weichzuklopfen“, sagte der Rechtsberater des Mietervereins.

Rolf Gaßmann bat dann auch die Anwesenden, diejenigen Mieter über die Einschätzung seines Vereins zu informieren, die nicht den Weg ins Helene-Pfleiderer-Haus gefunden haben. Es gebe keinen Grund zur Angst, allerdings sei es wichtig, dass sich die Mieter nicht von der Flüwo auseinanderdividieren ließen. „Wir sind nicht hier, um Ihnen zu sagen, was Sie machen sollen. Aber wir stehen gern beratend an Ihrer Seite“, sagte Gaßmann.

Gaßmann erkundigt sich nach der Stimmung

Er kündigte an, dass der Mieterverein seine Stellungnahme zur rechtlichen Lage der Flüwo-Mieter auch auf ein Informationsblatt drucken will, um jeden Mieter an der Straifstraße zu erreichen. „Wir würden auch noch einmal einen Informationsabend veranstalten, wenn Bedarf besteht“, meinte der Vorsitzende des Mietervereins. Gaßmann wollte zudem wissen, wie die Stimmung unter den Mietern in den drei Gebäuden an der Straifstraße ist. Die engagierte Mietern Mary Schwarz nannte als Zustandsbeschreibung jenes Wort, das aus Sicht des Mietervereinsvorsitzenden so fehl am Platz ist: Angst. Schwarz berichtete auch, dass die Flüwo Mieter mit befristeten Verträgen in die Wohnungen einziehen lasse, die alte Flüwo-Mieter nach einer Kündigung geräumt hätten. „Die Wohnungen sind sofort wieder voll“, sagte Schwarz.

Der Rechtsberater Rüggeberg zeigte sich erstaunt. Offenbar sei es die Strategie der Genossenschaft, die jetzigen Mieter durch andere mit befristeten Verträgen zu ersetzen. Schwarz berichtete, dass die Vertreter der Genossen keine Auskunft erteilen über ihre Gespräche mit dem Vorstand. Rüggeberg nannte das absurd. „Es ist die Aufgabe der Vertreter, diejenigen, die sie repräsentieren, zu informieren“, sagte er.