Für ein Neubauprojekt an der Solitudestraße in Stuttgart-Weilimdorf soll ein Bauverbot aus dem Jahr 1937 aufgehoben werden.

Stuttgart-Weilimdorf - Auf zwei bisher nebeneinander liegenden Grundstücken an der Solitudestraße, auf der Höhe von Birkhuhn- und Auerhahnweg gelegen, will eine Privatperson zwei Häuser mit insgesamt fünf Wohneinheiten errichten. Da hier aber aufgrund des aus dem Jahr 1937 stammenden Bebauungsplan ein Bauverbot besteht, soll für diese beiden Flurstücke das Planrecht mit einem neuen, ausschließlich auf dieses Vorhaben bezogenen Bebauungsplan geändert werden. Um dies in die Wege zu leiten, hat Thomas Noller vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung das Vorhaben in der aktuellen Sitzung des Bezirksrates vorgestellt.

 

Auf den insgesamt 1350 Quadratmetern Fläche will der Bauherr in spe ein Doppelhaus sowie ein dreiteiliges Reihenhaus errichten, jeweils zweigeschossig plus Wohnraum unter den Satteldächern. Laut Noller besteht hier „eine gute Möglichkeit der Nachverdichtung“, was auch der städtischen Maßgabe „Innen- vor Außenentwicklung“ entspreche. Darüber hinaus entstehe so in städtebaulicher Hinsicht „ein erkennbarer räumlicher Abschluss der historischen Achse Solitudestraße“. Zur Abschirmung von dieser Verkehrsader soll eine „begrünte Lärmschutzwand“ gebaut werden. Im Gremium fand es dann Marc Benzinger (CDU) „richtig, dass hier Nachverdichtung betrieben wird“. Seine Fraktion sei zudem „glücklich darüber, dass so fünf neue Wohnungen entstehen“. Einen „Treppenwitz“ nannte er die Sache allerdings hinsichtlich der Lärmfrage: „Jahrelange wurde uns die Lärmemission in diesem Bereich als Negativfaktor für Wohnbebauung genannt“. Die Fraktion verlange deshalb, „dass Wohnen auf dem Walz-Areal erneut geprüft wird“. Eine Forderung, der Michael Schrade für die Freien Wähler zustimmte.

Kritik an der Art der Lärmschutzwand

Direkt gekontert wurde dieser Punkt aber von Annekathrin Essig (Bündnis 90/Die Grünen): „Dort handelt es sich um einen Außenbereich. Außerdem entfällt das Zufahrtsrecht, wenn die Gärtnerei weg ist. Das haben Sie unterschlagen.“ Ihrer Meinung nach sei das Bauvorhaben „eine wertgerechte Nutzung der Flächen“. Sie kritisierte aber die Art der geplanten Lärmschutzwand: „Dadurch wirken die Häuser eingekastelt. Wir sollten Lärmschutz neu denken.“ Dafür brachte die Bezirksbeirätin der Grünen „Tempo 30 für die Solitudestraße“ ins Spiel.

Dieter Benz (SPD) kritisierte, dass die Stadt ihre Anteile an der Fläche verkaufen wolle: „Warum macht man das nicht per Erbbaurecht?“ Noller sagte dazu, dass „zwei Wohnungen als gefördertes Wohneigentum realisiert werden. Das ist per Vorvertrag abgesichert“. Die Lärmfrage wiederum sei „differenziert zu betrachten“: „Beim Walz-Areal ist der Sportlärm das Problem. Wenn wir dort etwas machen, begrenzen wir Erweiterungsmöglichkeiten für Sportflächen.“ Hinsichtlich der neuerlichen Forderung nach Wohnbebauung auf dem Areal äußerte er: „Das ist ein Außenbereich, und es gilt Innen- vor Außenentwicklung. Aber man muss darüber sprechen.“

Als Peter Hanle (SÖS-Linke-PluS) monierte, dass man auf den beiden Grundstücken „mehr Wohnfläche unterbringen könnte“, stellte Noller abschließend fest: „Klar, man hätte da mehr herausholen können. Aber so passt es gut in den Bestand. Wir retten damit nicht die Welt, aber es ist ein kleiner Beitrag gegen die Wohnungsnot.“ Schließlich wurde dem Antrag zum Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan bei drei Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.