Die Stadt Wernau reagiert auf Vorfälle im vergangenen Jahr und hat für den diesjährigen Faschingsumzug eine neue Alkohol-Regelung aufgestellt.

Kultur: Kathrin Waldow (kaw)

Wernau - Die Stadt Wernau hat ein Verbot von hochprozentigen Getränken während des Faschingsumzugs erlassen. Der Grund: Im vergangenen Jahr ist es in der Faschingshochburg zu Schlägereien und Übergriffen durch betrunkene Menschen gekommen, ein 13 Jahre altes Kind musste sogar mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus gebracht werden.

 

Die Stadt habe in den vergangenen Jahren vermehrt derartige Vorkommnisse sowie Körperverletzungen und Sachbeschädigungen im Rahmen des Faschingsumzugs mit mehr als 70 Narrengruppen, zu dem Tausende Besucher kommen, festgestellt. „Meistens stehen diese Vorfälle in Zusammenhang mit erhöhtem Konsum von hartem Alkohol, der von den Besuchern mitgebracht wird“, sagt der Leiter des Rechts- und Bürgeramts Fabian Deginus. „Wir haben auch bemerkt, dass dieser Personenkreis häufig von außerhalb kommt, sich nicht wirklich für den Umzug interessiert, sondern sich nur zum Zweck des Alkoholkonsums im unmittelbaren Umfeld der Faschingszeremonie aufhält. Es scheint seit der Anbindung der S-Bahn und durch den Samstagstermin eine zunehmend enthemmte Atmosphäre zu herrschen. Dem wollen wir mit dem Verbot entgegenwirken.“

Bei Verstößen muss mit Platzverweisen gerechnet werden

Beim Umzug am Samstag, 2. März, dürfen zwischen 10 und 20 Uhr Getränke mit mehr als 15 Volumenprozent Alkohol sowie branntweinhaltige Getränke weder verkauft, konsumiert noch mitgebracht werden. Das Verbot gilt entlang der Umzugsstrecke sowie an den umliegenden Plätzen und Flächen. Die Polizei dürfe zur Kontrolle Rucksäcke und Taschen durchsuchen. Bei Verstößen müsse mit Platzverweisen gerechnet werden. Erlaubt seien Getränke wie Wein, Sekt oder Bier. Das Branntweinverbot habe sich in anderen Städten, etwa beim Hohenloher Weindorf in Öhringen, bewährt, meint Deginus.

In der zweiten Fasnetshochburg im Kreis Esslingen, in Neuhausen, ist ebenfalls jedes Jahr beim stark besuchten Umzug Halligalli mit Verkleideten und Tausenden Besuchern, die die Fasnet feiern. Hier will die Stadt jedoch in Absprache mit dem örtlichen Narrenbund kein Verbot von Hochprozentigem einführen. „Wir haben bisher keinen Handlungsbedarf“, so Elke Eberle von der Gemeinde. Die räumliche Situation sei in Neuhausen anders als in Wernau. Außerdem habe man bei den vergangenen Umzügen keine Zunahme von Rettungseinsätzen, Übergriffen oder Auffälligkeiten verzeichnet. Die Gemeinde setzt auf die Vernunft der Besucher.

Wernau ist Vorreiter in der Sache

In Stuttgart findet am 5. März ein großer Umzug statt. Eine Alkohol-Beschränkung gibt es dort auch nicht. „Aus städtischer Sicht gibt es keinen Grund für ein Alkoholverbot während des Umzugs. In den vergangenen Jahren kam es zu keinen alkoholbedingten Vorfällen, die ein solches Verbot rechtfertigen würden“, antwortet eine Sprecherin der Stadt Stuttgart auf Anfrage.

Ebenso äußert sich die Stadt Böblingen, wo alljährlich ein großer Rosenmontagsumzug stattfindet. „Es gibt kein Verbot mit Blick auf Alkohol über 15 Volumenprozent. Die Vorfälle hielten sich in den letzten Jahren im vertretbaren Rahmen.“ Wernau ist damit Vorreiter.