Bis Sommer bringt die Bundesregierung eine neue Bauförderung für Familien auf den Weg. Der Staat gibt beim Immobilienkauf einen lukrativen Zuschuss. Außerdem soll die Mietpreisbremse wirksamer werden.

Berlin - Das neue Baukindergeld soll schnell kommen. Schon von August an könnten Anträge bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden, sagte Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange. Mit dem staatlichen Baukindergeld soll es für Familien leichter werden, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu erwerben. Welche Voraussetzungen für die staatliche Förderung gelten, zeigt der Überblick.

 
Wie viel Geld gibt der Staat?
Der Bund gewährt pro Kind und Jahr einen Zuschuss von 1200 Euro. Die Förderung kann zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Eine Familie mit zwei Kindern erhält damit insgesamt 24 000 Euro. Bei drei Kindern sind es 36 000 Euro. Die Förderung wird jährlich ausbezahlt, sie wirkt aber wie Eigenkapital bei der Finanzierung. Mit der schnellen Umsetzung will die große Koalition vermeiden, dass Immobilienkäufer Entscheidungen hinauszögern. Das Baukindergeld kann rückwirkend beantragt werden: Die Leistung gibt es dann, wenn der Kaufvertrag seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen worden ist. Als Nachweis gilt auch eine Baugenehmigung, die seit Jahresbeginn erteilt worden ist.
Wer erhält den Zuschuss?
Zwei Voraussetzungen sind wichtig: Die Förderung ist an Kinder gebunden. Und die Immobilie, für die Baukindergeld beantragt wird, muss selbst genutzt werden. Das heißt, die Familie muss darin selbst wohnen. Ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt, ist unerheblich. Im Beschluss der Koalitionsfraktionen heißt es, dass nach dem Einzug eine Meldebestätigung vorgelegt werden muss. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Die Kinder müssen im neuen Heim wohnen und für sie zahlt der Staat Kindergeld. Den Zuschuss gibt es nur beim ersten Immobilienerwerb einer Familie. Haben die Eltern bereits eine Wohnung oder ein Haus gekauft und wollen nun mit der Familie ins neue Eigenheim umziehen, besteht kein Anspruch. Anders verhält es sich, wenn beispielsweise eine junge Frau als Single eine Eigentumswohnung erworben hat und diese vermietete. Wenn sie später heiratet, Kinder bekommt und mit dem Ehemann eine gemeinsame Immobilie wählt, zahlt der Bund Baukindergeld.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Von der Förderung sollen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75 000 Euro nicht überschreiten. Pro Kind erhöht sich dieser Betrag um 15 000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann demnach bis zu 105 000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben. Das zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Es wird ermittelt, in dem Werbungskosten und Freibeträge vom Brutto abgezogen werden. Auf dem Steuerbescheid ist das zu versteuernde Einkommen ausgewiesen. Geprüft werden die Einkünfte der beiden Jahre vor der Antragstellung. Wer Baukindergeld beantragt, muss die letzten zwei Einkommensteuerbescheide einreichen.
Reicht der Topf?
Insgesamt stellt die Regierung einen Fördertopf von zwei Milliarden Euro bis 2021 zur Verfügung. Auf diesen Rahmen nimmt der Beschluss der Koalitionsfraktionen Bezug. Davon sollen das Baukindergeld, die höhere Abschreibung für den Wohnungsneubau und ein Gebäudesanierungsprogramm finanziert werden. Für das Baukindergeld und die Sonderabschreibung hat der Finanzminister in diesem Jahr 400 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Selbst wenn der Ansturm größer sein sollte, rechnet Unionspolitiker Lange nicht damit, dass jemand leer ausgeht. „Wir freuen uns über jede Familie, die die Förderung in Anspruch nimmt.“
Wie sieht die Sonderabschreibung aus?
Investitionen in den Wohnungsneubau werden bis 2021 mit einer Sonderabschreibung stärker gefördert. Voraussetzung ist, dass bezahlbare Mietwohnungen gebaut werden. Investoren sollen künftig pro Jahr fünf Prozent der Investitionssumme zusätzlich bei der Steuer geltend machen können. Diese „Sonder-Afa“ soll zusätzlich zur linearen Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr gelten. Diese Regelung gilt nicht im gesamten Bundesgebiet, sondern nur in Gegenden mit Wohnungsmangel.
Wie wird die Mietpreisbremse geändert?
Mieter sollen künftig nicht mehr selbst nach der Vormiete fragen müssen. Nur mit dem Wissen über die Vormiete kann die Mietpreisbremse wirken. Künftig soll der Vermieter gesetzlich verpflichtet sein, die Vormiete offenzulegen. Außerdem dürfen Vermieter Modernisierungen nicht mehr im bisherigen Umfang auf die Miete umlegen. Nimmt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen vor, darf er heute elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Die Höhe der Modernisierungsumlage soll künftig auf acht Prozent heruntergesetzt werden – allerdings nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.