Strengere Zulassungstests werden von 2018 an die CO2-Werte von Autos realistischer darstellen. Sie werden also höher ausfallen und deshalb die Unterhaltskosten nach oben treiben. Grüne sehen Bürger benachteiligt.

Berlin - Neuwagenkäufer müssen von September 2018 an mit höheren Kfz-Steuern rechnen. Grund dafür ist, dass die Behörden strengere Abgastests vorschreiben werden. Nach einer EU-Vorgabe werden Prüfungen auf ein neues, strengeres Labormessverfahren umgestellt, das CO2-Werte realistischer erfasst. Der Bund hat ein entsprechendes Gesetz bereits verabschiedet. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erklärte, dass die Kohlendioxidwerte (CO2) mit dem neuen Verfahren gegenüber den bisherigen Messungen im Schnitt um zehn bis 20 Prozent steigen. Da sich die Kfz-Steuer in Deutschland nach dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß richtet, wächst dadurch die Steuerlast für alle Verbrenner. Das Bundesfinanzministerium erklärte, dass Übergangsfristen zu einer langsamen Anpassung der Steuer führten.

 

Oliver Krischer, Vizefraktionschef der Grünen, sprach gegenüber der StZ von Ungerechtigkeiten. „Die Zeche zahlen die Halter der nach September 2018 zugelassenen Fahrzeuge, wenn eine höhere Steuer für das gleiche Auto fällig wird.“ Das komme heraus, wenn man Tricksen und Täuschen von Abgaswerten zum Prinzip mache. Krischer hält Regierung und Autobauern schwere Versäumnisse vor. „Jahrelang haben Hersteller und Bundesregierung dank der Trickserei mit dem unrealistischen Rollentest den CO2-Ausstoß viel zu niedrig bewertet.“ Damit seien die Klimaschäden der Autos schöngerechnet worden. Mit dem künftigen Test werde ein erster Schritt für realitätsnähere Verbrauchs- und CO2-Angaben gemacht. Die Rechnung dafür zahlen jedoch alleine die Neuwagenkäufer .

Messungen unter Straßenbedingungen kommen hinzu

Das künftige Messverfahren ist für alle Neuwagen vorgeschrieben, die ab dem 1. September 2018 erstmals zugelassen werden. Von da an werden Abgasemissionen nach dem WLTP-Verfahren ermittelt, das von den Vereinten Nationen entwickelt worden ist. Sowohl beim aktuell gültigen als auch beim künftigen Test handelt es sich um Messungen auf Rollenprüfständen. Der Labortest, aus dem sich die CO2-Einstufung ergibt, bleibt Grundlage für die Abgasgesetzgebung. Zusätzlich müssen die Autohersteller bereits von September 2017 an Messungen unter realen Straßenbedingungen vornehmen lassen – nur dann erhalten sie eine Typengenehmigung. Diese Tests lehnen sich an die Rollentests an und dürfen die Laborergebnisse nur um einen bestimmten Faktor überschreiten.

Der Fiskus nimmt aus der Kfz-Steuer dieses Jahr rund neun Milliarden Euro ein. Bei der künftigen Festsetzung kann der Finanzminister deutliche Mehreinnahmen erwarten. Man will noch keine Summen nennen, doch rechnet das Ministerium je nach Modell mit starken Unterschieden. In einigen Fällen könnten die CO2-Werte auch gleich bleiben oder sinken. Die von den Autokonzernen geplanten Dieselnachrüstung verändert die Steuer nicht.