Bund und Länder beschließen bei der Ministerpräsidentenkonferenz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Wir geben einen Überblick.

Stuttgart/Berlin - Kinos, Restaurants, Fitnessstudios und viele Geschäfte bleiben vorerst weiterhin geschlossen. Beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen gelten künftig strengere Regeln für das Tragen von Masken. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Dienstag in stundenlangen Verhandlungen. Für Schulen und Kindertagesstätten ändert sich vorerst nichts. „Es ist hart, was wir den Menschen jetzt noch einmal zumuten müssen“, sagte Merkel.

 

Warum wird der Lockdown verlängert?

Bund und Länder sind zwar erleichtert darüber, dass die Zahl der Ansteckungen derzeit zurückgeht und die Belastung der Intensivstationen sinkt. Doch noch sei das Infektionsgeschehen deutlich zu hoch, die derzeit gültigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden daher bis zum 14. Februar verlängert. Große Sorgen bereitet der Politik die in Großbritannien stark verbreitete Mutation des Coronavirus, die offenbar deutlich ansteckender ist. Die Ausbreitung der Variante in Deutschland soll unbedingt vermieden werden. Sonst drohe eine „deutliche Verschärfung“ der Lage, so die Befürchtung.

Welche Masken muss man jetzt tragen?

In den vergangenen Tagen war darüber diskutiert worden, das Tragen von Schutzmasken nach dem hohen FFP2-Standard beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr zur Pflicht zu machen. Doch diese Masken sind teuer und nicht so leicht zu bekommen. Bund und Länder beschlossen nun, dass in Bussen, Bahnen sowie in Geschäften künftig „medizinische Masken“ getragen werden müssen. Dazu zählen neben den FFP2-Masken auch OP-Masken. Selbst genähte Bedeckungen für Mund und Nase sind nicht mehr erlaubt. „Wird das Virus gefährlicher, muss die Maske besser werden“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

 

Werden Kontakte weiter reduziert?

Mit der Verlängerung des Lockdowns gelten auch die bisherigen Kontaktbescahränkungen weiter: Private Treffen sollen weiterhin auf die Mitglieder des eigenen Haushalts und eine weitere Person begrenzt werden. Kinder unter 14 Jahren zählen im Südwesten nicht. Weitere Verschärfungen im privaten Bereich gibt es nicht, zumal hier angesichts der bereits strengen Vorgaben kaum noch Handlungsspielraum bestand.

Was gilt am Arbeitsplatz?

Ansatzpunkte für weitere Kontaktreduzierungen sehen Bund und Länder hingegen im beruflichen Umfeld. Mobilitätsdaten zeigen, dass in den vergangenen Wochen mehr Menschen unterwegs waren als im ersten Lockdown im März und April 2020. Damit weniger Menschen während des Berufsverkehrs in Bussen und Bahnen und schließlich am Arbeitsplatz aufeinandertreffen, soll mehr von zu Hause gearbeitet werden.

Das Bundesarbeitsministerium wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, „sofern die Tätigkeiten es zulassen“, wie es in den Beschlüssen von Bund und Ländern hieß. In Betrieben, wo dies keine Option ist, sollen medizinische Masken an die Arbeitnehmer verteilt werden. Im Vorfeld der Beratungen diskutierte Betriebsschließungen wird es zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben.

Wann öffnen Schulen und Kitas wieder?

Die Frage, ob Schulen und Kitas geöffnet werden, war der größte Streitpunkt in den Beratungen von Bund und Ländern. Nun sollen Schulen und Kitas bis zum 15. Februar „grundsätzlich“ geschlossen bleiben, die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigte an, er wolle Grundschulen und Kitas im Land voraussichtlich vom 1. Februar an schrittweise wieder öffnen. Dies solle vorsichtig geschehen, „wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte der Grünen-Politiker nach dem Bund-Länder-Treffen zur Corona-Krise. Die endgültige Entscheidung werde man in der kommenden Woche treffen.

Müssen sich die Bürger auf weitere Ausgangsbeschränkungen einstellen?

Im Vorfeld diskutierte bundesweite Ausgangssperren nach dem Vorbild etwa Baden-Württembergs und Bayerns kommen nicht. In Regionen mit hohen Ansteckungswerten sollen die Länder „über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen“ ergreifen.