Seit Mittwoch, 24. November, gilt im Öffentlichen Nahverkehr die 3-G-Regel. In Stuttgart sind Schwerpunktkontrollen geplant.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Geimpft, genesen oder getestet muss von Mittwoch, 24. November, an sein, wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen will. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass bei ihr das Sicherheits- und das Kontrollpersonal allein auf 400 Verbindungen im Fernverkehr von Anfang an überprüfen wird, ob sich die Zugreisenden daran halten. Für den Nahverkehr wurde keine Größenordnung genannt, kontrolliert wird hier auch. Die Bundespolizei könne hinzugerufen werden, wenn es bei Verstößen zu einem Beförderungsausschluss komme – eine Person also nicht weiter mitfahren dürfe.

 

SSB engagieren Sicherheitsdienst

Im Bereich der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird ein Sicherheitsdienst kontrollieren, ob die Fahrgäste einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis haben. Wer sich weigert, eines der Dokumente zu zeigen, muss ebenso aussteigen wie Ungeimpfte ohne Test. Thomas Moser, Vorstandssprecher und Technischer Vorstand der SSB, sagte unserer Zeitung: „In unseren Fahrzeugen überprüft ein Sicherheitsdienst in Stichproben, ob die 3-G-Regel eingehalten wird. Vorgesehen sind zusätzlich einzelne Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit der Polizei. Der SSB-Fahrausweisprüfdienst und auch Fahrerinnen und Fahrer fragen ausdrücklich nicht nach 3-G-Nachweisen.“