Eine gute Nachricht für Familien: Kleine Kinder und Schüler, die nicht geimpft sind, dürfen ohne Testnachweis Freizeitparks, Kultur-, Sportevents oder Gaststätten besuchen.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Stuttgart - Dass das Leben für Bürger, die nicht geimpft oder von Corona genesen sind, wegen der neuen Verordnung für Baden-Württemberg von Montag an komplizierter wird, gilt nicht für kleine Kinder und für Schüler. Denn sie hat das Land ausdrücklich von der Testpflicht ausgenommen, die für alle Ungeimpften und nicht von Corona genesenen Personen gilt, wenn sie öffentliche Veranstaltungen besuchen wollen. Das teilt die Landesregierung zu der am späten Samstagabend notverkündeten neuen Coronaverordnung mit, die an diesem Montag in Kraft tritt.

 

Weniger Freizeitstress für Familien

Viele Familien, in denen die Eltern geimpft sind und die Kinder nicht, haben auf eine solche Nachricht gewartet. Denn für Jungen und Mädchen unter zwölf Jahren sind noch keine Impfstoffe zugelassen und für Jugendliche bis 17 Jahren gibt es keine allgemeine Impfempfehlung von der Ständigen Impfkommission (Stiko). Die allermeisten konnten sich deshalb bisher nicht impfen lassen. Deshalb galten für sie strengere Einschränkungen im öffentlichen Leben als für geimpfte Erwachsene. Das hat die gemeinsame Freizeit- und Urlaubsgestaltung für viele Familien in den vergangenen Wochen schwierig gemacht.

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Bis zum Alter von fünf Jahren sind Kinder laut der neuen Verordnung generell von der Testpflicht – und auch von der prinzipiell weiterhin geltenden Maskenpflicht – freigestellt. Schüler aller Schularten, die nach den Sommerferien weiterhin engmaschig und kostenlos getestet werden, können ab jetzt bei Veranstaltungsbesuchen einen Kinder- oder Schülerausweis vorzeigen.

Damit können geimpfte Eltern mit ungeimpften Kindern ab jetzt gemeinsam ins Kino, ins Museum, zu Konzerten, zu Sportveranstaltungen oder zu Besuchen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen gehen. Für all diese Einrichtungen werden die coronabedingten Zugangsbeschränkungen aus den vergangenen Monaten jetzt außer Kraft gesetzt. Allerdings: die Maskenpflicht gilt überall dort weiter, wo das Abstandsgebot von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten bleibt in der bisherigen Form erhalten. Die neuen Regeln gelten landesweit und unabhängig vom regionalen Infektionsgeschehen. Die bisherigen vier Inzidenzstufen entfallen komplett.

Ungeimpfte müssen Tests bald selbst bezahlen

Wie bereits berichtet gibt es kostenlose Tests für alle Bürger nur noch bis zum 11. Oktober.

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Dann stellt die Bundesregierung wie angekündigt die Finanzierung ein und die Betroffenen, die einen Test benötigen, um am öffentlichen Leben teilzunehmen, müssen ihre Tests selbst bezahlen. Eine Ausnahme davon schafft die Landesregierung mit kostenlosen Testangeboten „für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“ Nach den Sommerferien wird es für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot geben, teilt das Land mit.