Jeder muss einen haben, und jetzt wird er auch noch teurer: der Personalausweis. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Gebührenerhöhung.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Stuttgart - Wer einen neuen Personalausweis braucht, muss künftig mehr bezahlen. Die Gebühren für die Ausstellung sollen vom nächsten Jahr an deutlich von bisher 28,80 auf dann 37 Euro steigen. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Die fast 30-prozentige Gebührenerhöhung ist die erste nach zehn Jahren und muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.

 

Was ist der Grund für den kräftigen Aufschlag?

Die Bundesregierung verweist auf die gestiegenen Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden. Bislang erhalten die Städte und Gemeinden pro Ausweis sechs Euro. Der Rest fließt an die Bundesdruckerei. Eine Untersuchung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement hat 2014 ergeben, dass der Aufwand in den Rathäusern aber bei 15,35 Euro liegt – ein Minus von von 9,35 Euro pro Ausweis. Alleine in Stuttgart seien 2019 insgesamt 51 152 Personalausweise ausgestellt worden, erklärte ein Sprecher der Landeshauptstadt. „Das ist also durchaus ein Kostenfaktor.“

Kann man aus Spargründen auf den Personalausweis verzichten?

Der Personalausweis ist ein Pflichtdokument. Jeder Deutsche ab 16 Jahren muss ihn besitzen. Wer keinen hat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro. Alternativ kann auch auf einen Reisepass ausgewichen werden. Er kostet allerdings 60 Euro. Eine Mitführpflicht besteht für die Ausweisdokumente aber nur in Ausnahmefällen – für bestimmte Berufsgruppen und für Waffenträger. Bedürftige können eine Gebührenreduzierung beantragen. Für unter 24-Jährige reduziert sich der Preis ohnehin auf 22,80 Euro. Dafür gilt der Ausweis dann auch nur sechs statt zehn Jahre.

Wieso muss man für einen Pflichtausweis überhaupt etwas bezahlen?

Hier greift das Kostendeckungsprinzip. Demnach darf der Staat für Leistungen, die er für Bürger erbringt, angemessene Gebühren erheben. Allerdings ist das nicht unumstritten. „Die Ausstellung von Ausweisdokumenten ist keine Extraleistung der Behörden, sondern eine notwendige allgemeine Dienstleistung für alle, die der Ausweispflicht unterliegen“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte. „Dafür sollte genauso wenig eine Gebühr erhoben werden wie für die Bearbeitung einer Steuererklärung.“

Wie machen es andere Länder?

Die von der Linken vorgeschlagene Lösung gilt in Frankreich. Dort ist der Personalausweis kostenlos. Nur bei Verlust muss man 25 Euro bezahlen. Andere Länder greifen für das Pflichtdokument aber wesentlich tiefer in die Taschen ihrer Bürger. Österreich verlangt 61,50 Euro, die Schweiz will umgerechnet 60,50 Euro.

Welche Neuerungen gibt es noch?

Das biometrische Passbild muss digital vorgelegt werden, kann aber weiterhin vom Fotoladen stammen. Die Bürgerämter fabrizieren es aber vergleichsweise günstig für sechs Euro.