Von Donnerstag an ist im Kreis Böblingen noch mehr erlaubt.

Kreis Böblingen - Seit fünf Tagen wird im Kreis Böblingen die Inzidenz von 35 Corona-Infizierten pro 100 000 Einwohner unterschritten. Deshalb gelten von Donnerstag an weitere Lockerungen. Dies teilt das Landratsamt mit.

 

Eine Neuerung ist der Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Freibädern. In Innenbereichen gilt die Testpflicht weiterhin. Bei Feiern in Restaurants sind bis 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis erlaubt.

Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen sind auf die Fläche bezogen eine Person pro sieben Quadratmeter zugelassen. Für Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen und Betrieben erhöht sich die Teilnehmeranzahl auf höchstens 750 Personen im Außenbereich. Im Innenbereich bleibt es bei 250 Personen.

Die bisherigen, allgemeinen Regelungen aus der Corona-Verordnung gelten weiterhin, so die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln, die Testpflicht für Freizeitangebote sowie die allgemeine Maskenpflicht.