In Baden-Württemberg teilen sich Käufer und Verkäufer beim Immobilienkauf die Maklerkosten. Ministerin Barley will das nun ändern. Per Gesetzesänderung soll künftig der zur Kasse gebeten werden, der den Makler bestellt hat.

Berlin - Bei einer Hochzeit oder einer Vereinsfeier ist die Sache klar: Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen. Dieses Prinzip gilt überall im Wirtschaftsleben, mit Ausnahme der Immobilienbranche: Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss häufig anschließend auch die Maklerprovision übernehmen – obwohl der Verkäufer zuvor den Vermittler beauftragt hatte. Das will Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD) jetzt ändern. Bei Vermietungen von Wohnungen gilt das Bestellerprinzip bereits. Ein Überblick.

 

Was genau hat Barley vor?

Die Ministerin plant Änderungen am Bürgerlichen Gesetzbuch und an der Gewerbeordnung. Seit Montag ist das Vorhaben in der Ressortabstimmung. Künftig soll beim Verkauf von Wohnimmobilien diejenige Partei den Makler komplett bezahlen, die ihn zuvor eingeschaltet hatte – also entweder der Verkäufer oder der Käufer. Der Auftrag an den Makler muss schriftlich erfolgen.

Welche Ziele verfolgt die Ministerin?

Die SPD argumentiert, dass die Verbraucher finanziell entlastet werden müssten. „Viele Menschen, gerade solche mit geringem und mittlerem Einkommen, haben heute erhebliche Schwierigkeiten, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden“, heißt es in dem Referentenentwurf aus dem Barley-Ministerium. „Die Bildung von Wohneigentum wird auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen.“ Gerade in Ballungszentren, in denen die Nachfrage nach Wohnimmobilien hoch ist, haben die Verbraucher wenig Spielraum: Sie müssen die Provision zumindest teilweise übernehmen, sonst kommen sie gar nicht als Käufer infrage. Die Makler wiederum können in engen Märkten in der Regel die dort übliche Provision verlangen – ganz unabhängig davon, wie gut die Qualität ihrer Dienstleistung ist.

Wie hoch sind die Maklerprovisionen überhaupt?

In den meisten Bundesländern, darunter auch in Baden-Württemberg, werden bis zu 7,14 Prozent der Kaufsumme fällig (inklusive Mehrwertsteuer). Bei einem Eigenheim, das 500.000 Euro kostet, entspricht das fast 36.000 Euro. Im Südwesten und zahlreichen anderen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer üblicherweise die Maklercourtage. Es gibt aber auch Länder, in denen normalerweise allein der Käufer zur Kasse geben wird. Dazu gehören Hessen, aber auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg.

Welche Erfahrungen gibt es mit dem Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen?

In diesem Segment gelten die Regeln bereits seit Mitte 2015. Die Erfahrungen sind gemischt. Bei Mietwohnungen hat das Bestellerprinzip den Preis- und Qualitätswettbewerb unter den Maklern angekurbelt. Das war vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht und soll auch jetzt so sein. Zugleich ist anzunehmen, dass Vermieter versuchen, die Gebühren über höhere Mieten wieder hereinzuholen. Hier setzen aber unter Umständen die örtlichen Mietspiegel Grenzen. Verbraucherschützer berichten, dass im Mietmarkt viele Makler und Vermieter versuchen, mit zweifelhaften Tricks den Verbrauchern doch noch in die Tasche zu greifen: So werden etwa bei Vertragsabschluss unangemessen hohe Abstandzahlungen für Teppichböden oder alte Küchen fällig. Grundsätzlich gehen inzwischen wohl mehr Mietwohnungen unter der Hand weg, weil sich Vermieter den Makler sparen wollen.

Wie ist der Barley-Vorstoß politisch zu werten?

Die SPD versucht seit einigen Wochen, sich wieder verstärkt als linke Partei der Arbeitnehmer und Verbraucher zu profilieren. Die Union steht der Ausweitung des Bestellerprinzips ausgesprochen kritisch gegenüber und warnt, dass die Immobilienpreise noch schneller steigen könnten. Im Koalitionsvertrag ist das Projekt nicht genannt, anders als beispielsweise das Baukindergeld oder ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Das ficht die Sozialdemokraten nicht an. Sie verweisen auf das Abschlusspapier des „Wohngipfels“, der im September 2018 im Bundeskanzleramt stattfand. Darin heißt es: „Die Bundesregierung strebt eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an.“