Nach dem Mord an einem 21-Jährigen auf einem Acker in Neuenburg am Rhein muss ein möglicher Mittäter erneut vor Gericht.

Freiburg/Karlsruhe - Nach dem Mord an einem 21-Jährigen auf einem Acker in Neuenburg am Rhein muss ein möglicher Mittäter erneut vor Gericht. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) gab der Revision der Freiburger Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch des Mannes statt. Damit muss eine andere Jugendkammer des Landgerichts gegen den zur Tatzeit noch Heranwachsenden neu verhandeln. Der BGH-Beschuss (Az.: 4 Str 364/17) sei am Donnerstag ergangen, teilte die Freiburger Anklagebehörde am Freitag weiter mit.

 

Das Opfer war Ende Dezember 2014 auf einem Feld nahe der Autobahn erschlagen worden. Ein 23-Jähriger erhielt dafür im Jahr 2017 eine lebenslange Haftstrafe. Der 21 Jahre alte Mitangeklagte wurde hingegen freigesprochen, weil ihm die Beteiligung an dem Mord aus Sicht der damaligen Richter nicht nachzuweisen gewesen war. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.