Wir haben vorher über die Kakteen gesprochen. Aber gibt es nicht noch andere Probleme? Etwa Mitglieder, die sich erst wählen lassen und dann nicht zur Vollversammlung kommen?
In einer Vollversammlung stundenlang über irgendwelche Themen zu diskutieren, die nicht die breite Mehrheit, sondern nur Einzelne interessieren, ärgert viele Vollversammlungsmitglieder. Es gibt aber auch Mitglieder, die wollen über solche allgemeinpolitischen Themen sprechen. Das reduziert bei so manchem anderen die Leidenschaft dafür, an einer Sitzung teilzunehmen. Man wird da immer einen gerechten Ausgleich der divergierenden Interessen erreichen müssen.
Ausführlich wird ja immer wieder die Pflichtmitgliedschaft diskutiert. Die Kritiker sprechen vom „Kammerzwang“.
Die Pflichtmitgliedschaft ist Ausfluss des Solidarprinzips innerhalb der Gesellschaft und der Unternehmerschaft. Das Beste Beispiel dafür ist die Ausbildung. Es gibt viele Betriebe, die nicht ausbilden. Aber sie profitieren sicher mittelbar davon, dass andere dies tun. Die Frage der Pflichtmitgliedschaft muss man in der heutigen Zeit aber nicht mehr zu dogmatisch sehen. Sie sollte aber am richtigen Ort diskutiert werden. Und das ist beim Gesetzgeber, also im Bundestag. Denn die Pflichtmitgliedschaft in der IHK steht wie bei anderen Berufen auch im Gesetz.