Pflegebedürftige sollen möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben können. Dafür setzt das Land neue Anreize.

Stuttgart - Die Landesregierung verstärkt ihre Bemühungen, Pflegebedürftigen den Einzug ins Heim möglichst zu ersparen. Eine Novelle des Landespflegegesetzes, deren Eckpunkte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart vorstellte, soll dieses Ziel rechtlich unterfüttern. Bezweckt wird eine bessere wohnortnahe Versorgung. Nach Luchas Plänen sollen die Stadt- und Landkreise kommunale Pflegekonferenzen einrichten können, um bestehende Angebote auszubauen und besser zu verzahnen. Die Beschlüsse der Konferenzen sollen für die Pflegekassen als Kostenträger bindend sein. Die Kassen könnten so etwa verpflichtet werden, Verträge nur noch mit Heimträgern abzuschließen, die auch Tagespflegeplätze anbieten. Die Konferenzen könnten auch ganz praktisch beschließen, dass ambulante Pflegekräfte im Einsatz in zweiter Reihe parken dürfen, erläuterte das Ministerium.

 

Modellweise sollen die Kommunen zudem neue Pflegeberatungsstellen einrichten können, an deren Finanzierung sich die Pflegekassen beteiligen sollen. Ein entsprechendes kommunales Initiativrecht soll ins Landespflegegesetz aufgenommen werden. Die Pflegekassen finanzieren gemeinsam mit Stadt- und Landkreisen bereits heute 41 Pflegestützpunkte im Land mit. Minister Lucha will Gesundheits- und Pflegedienstleister ferner verpflichten, enger zusammenzuarbeiten. Werde jemand mit Oberschenkelhalsbruch in eine Klinik eingeliefert, müsse sich am ersten Tag schon jemand darum kümmern, dass der Patient nach sechs Wochen wieder allein zu Hause zurechtkommen könne, erklärte das Ministerium beispielhaft.