Befürworter der Liberalisierung setzen darauf, dass die Wahlfreiheit den Wettbewerb anheizt und darüber die Tarife fallen. Klar ist: Leidtragende der Reform würden Hartz-IV-Empfänger sein.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Höhere Kosten für die Versorgung mit Kabel-TV könnten auf Bewohner von größeren Wohnanlagen zukommen. Bislang machen vielfach die Eigentümer einen Vertrag für die Verkabelung des ganzen Hauses und legen die Gebühren auf jeden Mieter über die Betriebskostenabrechnung um. Die Kosten je Monat liegen bei rund zehn Euro. Auf diese Weise dürften derzeit zwölf Millionen Haushalte per Kabel-TV-Breitbandanschluss Zugang zum Fernsehprogramm bekommen. Acht Millionen Haushalte nutzen darüber hinaus ihren Kabelanschluss, um ins Internet zu gehen und zu telefonieren. Künftig soll nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums für das neue Telekommunikationsgesetz jeder Bewohner Einzelverträge mit den Anbietern von Kabel-TV abschließen. So wie etwa jeder Mieter selbst entscheiden kann, von welchem Anbieter er Strom bezieht, soll jeder Mieter künftig auch die Wahlfreiheit bei der Versorgung mit Fernsehen haben.